Steuern Werkstudent und Selbstständig

Hallo,

da ich im Internet nichts genauerers Finde bräuchte ich ein wenig Hilfe, um zu schauen was mich bei der Steuernachforderung erwartet.

  1. Ich werde dieses Jahr 11 Monate als Werkstudent arbeiten.D.h. Jahresbrutto von

11x900=9900€

hierdrin enthalten sind schon ca. 900€ Rentenversicherung

  1. Diese Semesterferien habe ich mit anderen tein Beratungsprojekt in einer GbR durchgefürt, aus der nochmal 2000€ Einkommen überwiesen werden.

=> Jahresbrutto ~12.000€

Soweit ich weiß, muss ich die Einkünfte aus der GbR persönlich versteuern. Allerdings habe ich im Rahmen der Werkstudententätigkeit einige Steuerprivilegien. wie die Sozialversicherungsfreiheit

Frage 1: Ohne die Selbständigkeit wäre mein gesamtes Werkstudenteneinkommen gleich netto und ich müsste keine Einkommenssteuererklärung machen.

Nun aber bei dieser im nächsten Jahr, fallen dann die Sozialversicherungsbeiträge auf das GESAMTE Einkommen an? Also auch auf die sozialversicherungsfreie Werkstudententätigkeit?
So gesehen müsste würde sich die Selbstständigkeit schwerlich lohnen

Frage 2: Für den Fall, dass mein Werkstudenteneinommen unberücksichtigt bleibt. Welche Steuern würden noch für die 2000€ auf mich zukommen?

Vielen Dank für eure Antworten !

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend zu den Themengebieten Steueroptimierung offshore und Geldanlage

leider kann ich nicht helfen. tut mir leid. mfg

Sorry, kann dir leider nicht weiterhelfen!

Lieber JanBerlin,

da kenne ich mich leider nicht besonders aus.
Viel Glück bei der weiteren Recherche
Schönen Gruß
Lambertobruno

Frage 1: Ohne die Selbständigkeit wäre mein gesamtes
Werkstudenteneinkommen gleich netto und ich müsste keine
Einkommenssteuererklärung machen.

Bitte werfen Sie nicht Einkommensteuer und Sozialversicherung in einen Hut. Die beiden haben recht wenig gemein.

Zur Sozialversicherung: Durch den zusätzlichen Gewerbebetrieb in Form einer GbR werden Sie nicht automatisch sozialversicherungspflichtig.

Frage 2: Für den Fall, dass mein Werkstudenteneinommen
unberücksichtigt bleibt. Welche Steuern würden noch für die
2000€ auf mich zukommen?

Ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bleiben nicht unberücksichtigt. Falls Ihr steuerpflichtiger Gewinn aus der GbR wirklich 2.000 Euro beträgt, könnte darauf Einkommensteuer fällig werden, da Ihr Lohn sich nah am Grundfreibetrag bewegt. Bestenfalls 0 Euro, schlimmstenfalls 600 Euro.

Hallo,

also zuerst mal: jeder einen sogenannten Grundfreibetrag auf den keine Steuern bezahlt werden müssen. Im Moment sind dies 8.004 Euro im Jahr.

von deinem zu Einkommen von 12.000 bleiben also effektiv nur 4.000 übrig die versteuert werden müssen.
Es können dann z.B. noch Werbungskosten abgezogen werden (in deinem Fall wahrscheinlich die Pendlerpauschale von 0,30 Euro pro Einfachkilometer) oder andere Aufwendungen.
Ich denke, dass du aber nicht über den Eingangssteuersatz von 14% gehen wirst. Im schlimmsten Fall also 14% von 4.000 Euro.
Schau doch mal bei Wikipedia nach Begriff: „Einkommensteuertarif“.

Was die Frage der Sozialversicherungsfreiheit anbelangt muss ich leider passen. Am besten bei deiner Krankenkasse informieren. Die sind in der Regel sehr hilfsbereit.

Gruss

Hallo,

als Vermögensberater darf ich Ihnen leider keine konkreten Steuertips mitteilen. Wenden sie sich hierzu bitte an die Steuerberater hier im Forum.

Grüße

Hallo nochmal,

ich habe nochmal kurz nachgeschaut:
wenn du keine Werbungskosten geltend machen kannst und auch keine anderen Abzüge, dann wirst du bei einem Einkommen von 12.000 EURO ca. 700 EURO Einkommensteuer zahlen müssen.

Gruss

Hallo,

es tut mir leid, aber von „Steuerprivilegien“ als Werkstudent weiss ich nichts. Ich vermute, du musst das gesamte Einkommen versteuern (ist ja zum Glück auch nicht so viel, was da an Steuern anfällt).
Du kannst aber den Einnahmen aus der GbR natürlich deine dazu angefallenen Ausgaben (Fahrtkosten?, Telefon?, Literatur?..) als Werbungskosten entgegenstellen und so dein zu versteuernden Einkommen reduzieren.

Viel Erfolg!
Roger

Oh jeh…,
der Sachverhalt ist etwas dürftig, aber ich nehme mal verschiedenes einfach an:

  1. Werkstudent
    Ich nehme an, die Tätigkeit wird auf Lohnsteuerkarte ausgeführt, da offensichtlich Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden.

  2. Beratungsprojekt GbR
    Das ist weniger lustig, weil steuerlich recht aufwändig. In der Theorie muss die GbR eine eigenständige Steuererklärung abgeben, in der der Gewinn (Bilanz bzw. Einnahme-Überschuss-Rechnung) ermittelt wird, der dann auf die Beteiligten (=Gesellschafter) verteilt wird. Es ist eine sog. einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte fällig, nebst Umsatzsteuererklärung und ggfs. sogar Gewerbesteuererklärung (wir wissen ja nicht, was da gemacht worden ist).

  3. Ein Jahresbrutto von 9.900 und ein Gewinn von max. EUR 2.000 geben zusammen 11.900 EUR, davon werden mind. abgezogen: Arbeitnehmerpauschbetrag EUR 1000, Vorsorgeaufwendungen (z.B. Rentenversicherung, Krankenversicherung etc.), Sonderausgaben, evtl. noch Ausgaben fürs Studium usw. Das was dann übrig bleibt, ist das sog. zu versteuernde Einkommen. Liegt das über EUR 8.000 muss Einkommensteuer, ggfs. KiSt und Soli bezahlt werden, aber erst über EUR 8.000.
    Auf diese Steuerbelastung würde dann die Lohnsteuer aus dem Werkstudentenjob angerechnet, wenn welche einbehalten worden ist.
    Aber Steuererklärungen muss sowohl die GbR abgeben, als auch jeder Beteiligte (also auch Du), denn sobald jemand Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit hat, muss er Steuererklärungen einreichen!

  4. Zu den Sozialversicherungsbeiträgen kann ich nichts sagen, davon habe ich keine Ahnung.

Freundliche Grüße
Barbara

Hallo Jan,

leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen.
Beste Grüße
Lambertobruno

Hallo,

http://karriere-journal.monster.de/geld-gehalt/steue…

Da Du als Kleinunternehmer zählst, werden keine Steuern fällig, kannste im ESTG nachlesen, ab 22500 € im Jahr fallen erst Stéuern an.