Liebe/-r Experte/-in,
ich muss in meiner Tätigkeit als Busfahrer ein Fahrtenbuch führen, das musste ich vor langer Zeit auch schon mal im LKW. Nun sagte man mir das es für das Finanzamt unzulässig ist wenn ich als Reiseweg
z.B. eintrage von Adorf- Bdorf-Cdorf-ddorf usw.
Statt dessen müsste ich jede fahrt einzeln aufführen also von Adorf nach Bdorf, von Bdorf nach Cdorf usw…
Aber dies ist doch wohl totaler Quatsch, da ich im allgenmeinen immer an den gleichenAusgangspunkt zurückkehre, ich fahre also im Prinzip einen festgelegten
Rundkurs.
Was stimmt denn nun ??
Gruss Helmut
Hier nun mein 2. Anliegen, das ich auch ins Forum gestellt habe:
Ich bin Busfahrer bei einer Zeitarbeitsfirma. Nun bat ich darum, den Bus mit nach Hause nehmen zu dürfen, weil ich halt oft zu den unmöglichsten zeiten fahren muss und 1. keinen eigennes fahrzeug habe und 2. keine öffentlichen Verkehrsmittel hier verkehren zumal nachts nicht. Nun erklärte man mir, das es für die Firma kein Problem sei wenn ich den Bus mitnehme, aber das finanzamt mache da Probleme. Die würden mir die fahrten mit dem Bus zu mir nach Hause und zurück zur ersten Abholstelle als Geldwerten Vorteil anrechnen und ich könnte mit einer hohen Forderung seitens des Finanzamtes rechnen. Da ich diese Fahrten ja auch ins Fahrtenbuch eintragen muss. Isst dies wirklich so? Wundern würde mich das eigentlich nicht!