Steuern zahlen in der Ehe bei Schülerbafög?

Ich hab da mal eine Frage bezüglich der Steuern bei Schülerbafög:

Ich würde gern erneut zur Schule gehen und mir stehen 780€ Schülerbafög zu, die ja eigentlich Steuerfrei sin., Wird dieses Geld denn beim Lohnsteuerjahresausgleich auf das gehalt meines Mannes raufgeschlagen und wir müssen etwas nachzahlen oder ist es komplett steuerfrei? Mein Mann hat mom. Lohnsteuerklasse 3 und ich 5. Ich kenne mich damit leider überhaupt aus und würde mich über eure Hilfe sehr freuen…

Hallo Schwamm,

gem. § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei und steht nicht unter Progressionsvorbehalt (wie z.B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld).

Es beeinflusst also weder euer zu versteuerndes Einkommen, noch den Steuersatz an sich.

Viel Spaß in der Schule :wink:

Das ist steuerfrei und wird auch nicht angegeben.
Viel Spaß beim Lernen.

Das klingt ja super! Ich danke euch!!

Das ist steuerfrei und wird auch nicht angegeben.
Viel Spaß beim Lernen.

Hallo,

keine Sorge, es bleibt steuerfrei und muss auch nicht bei der Steuererklärung angegeben werden. Ausser Eltern würden noch Kindergeld erhalten, dann müsste dies bei sonstigen Bezügen des Kindes angegeben werden und würde zur Überprüfung des Kindergeldanspruchs zu berücksichtigen sein.

Sorry, bin momentan außer Landes und kann deshalb nicht nachschlagen.
A.

sorry, kann dazu nicht weiterhefen.

Hallo Schwamm,
das Bafög wurde im Okober 2010 wieder einmal novelliert. Es gilt aber folgendes: Bist Du verheiratet, dann wird nicht nur Dein Einkommen im Bewilligungszeitraum (Durchschnittsbetrag), sondern auch das deines Ehemannes aus dem vorletzten Jahr vor der Antragstellung. Da Du für die Antragstellung eine Prognose Deines Einkommens für den Bewilligungszeitraum abgibst, mußt Du wissen, dass nach Ende dieses Zeitraums noch einmal das Gesamteinkommen geprüft wird: eine allzu pessimistische Prognose macht also wenig Sinn wegen evtl. Rückzahlung oder Kürzung. Außerdem werden noch Freibeträge (255,- €/Monat), Werbungskostenpauschale (1000,- €) sowie eine Sozialpauschale berücksichtigt. Wenn Du Kinder hast, wird der Freibetrag noch einmal um 485,- €/Monat erhöht. Du kannst auch 400,- €/Monat max. anrechnungsfrei dazu verdienen. Da Schüler-Bafög als Vollzuschuss gewährt wird, ist eine Rückzahlung nicht notwendig. Auch wenn das Schüler-Bafög steuerfrei ist und auch nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt, muss es beim Lohnsteuerjahresausgleich angegeben werden, da es eine Art des Einkommens ist. Eine Berücksichtigung erfolgt nur, wenn das Einkommen Deines Mannes über der Einkommensgrenze liegt.
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiter helfen.
Viele Grüße. Polka30

Tut mir leid, zu diesem Thema habe ich keinen Rat.

Vielen Dank schonmal für die sehr ausführliche Antwort… : ) Wie hoch wäre denn die Einkommensgrenze? Liebste grüße Schwamm

Hallo,

ich kenne es nur so, dass Bafög nicht zum Einkommen des Partners dazu gerechnet wird bei der Steuererklärung.
Andersrum ist es ja auch so, dass bei der Ermittlung ob Bafög zusteht, zwar das Einkommen des (Lebens)Partners dazu gerechnet wird, aber nicht die Einkünfte wie Bafög o.ä.

Hier mal ein Auszug:
Was ist kein Einkommen?

Nicht als Einkommen angerechnet werden Leistungen nach dem BAföG oder anderen Bildungsprogrammen des Bundes, Unterhaltsleistungen der Eltern sowie solche von nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten, Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeld und Erziehungsgeld.

Gruß

Hallo schwamm,
bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater für diese Frage.
MfG
J. Wolf

Hallo Schwamm,

das Einkommen Deines Ehemannes wird voll angerechnet und bei Deinem Einkommen ergibt sich folgende Rechnung:
Bei Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit:
Brutto max. im BWZ (12 Monate): 4800,- €
davon werden 1000,- € Werbungskosten und von dieser Differenz 21,3% Sozialversicherungspauschale und 535,-€ für den Ehegatten abgezogen und von dieser Differenz noch Dein Freibetrag von 255,- €. Liegt die berechnete Summe unter 255,- €, bekommst Du die 255,- € zugesprochen. Es macht daher wenig Sinn, wenn Du im Monat über 400,- € Brutto verdienst, weil das dann sozialversicherungspflichtig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Polka30

Vielen Dank schonmal für die sehr ausführliche Antwort… : )
Wie hoch wäre denn die Einkommensgrenze? Liebste grüße Schwamm

Ich hab da mal eine Frage bezüglich der Steuern bei
Schülerbafög:

Wenn ich jetzt nicht komplett falsch liege, würde ich dir zustimmen, dass das Bafög steuerfrei ist, da es sich um ein Darlehen handelt, was letzten Endes zurückgezahlt werden muss.

Das habe ich gefunden:„Das BaföG ist eine steuerfreie Leistung zum Lebensunterhalt bzw. als Leistung von Weiterbildungsmaßnahmen nach § 81 SGB III und taucht in der Einkommensteuererklärung nirgendwo auf.“

und: "BAföG – Leistungen

Ausbildungsbeihilfen wie das BAföG sind steuerfrei. Das gilt sowohl für den Zuschuss (also den Teil, der nicht zurückgezahlt werden muss) als auch für den Darlehensanteil (§ 3 Nr. 11 EStG).

Die BAföG-Rückzahlungen (Darlehensanteil) können Sie nicht als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen absetzen.

Der BAföG-Zuschuss gehört zu den Einkünften und Bezügen des Kindes und muss bei der Berechnung der Einkommensgrenze für das Kindergeld berücksichtigt werden. Der Darlehensanteil bleibt bei der Prüfung der Einkommensgrenze unberücksichtigt."

D. h., dein mann hat kein Problem damit!

Ich hoffe, ich habe helfen können.

Hallo,

in Bafög-Sachen kenne ich mích leider nicht so aus. Am besten die Frage bei der Bafög auszahlenden Stelle klären.

So wie es aussieht ist die Leistung nicht nur steuerfrei, sondern sie unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Das habe ich jedenfalls so in Erinnerung. Zur Sicherheit solltest du vielleicht noch jemand anderen fragen.

Hallo Schwamm, ich kann Dir hier leider nicht weiterhelfen. In der Besteuerung von Ehepartnern kenne ich noch nicht aus.