Ich hab da mal eine Frage bezüglich der Steuern bei
Schülerbafög:
Wenn ich jetzt nicht komplett falsch liege, würde ich dir zustimmen, dass das Bafög steuerfrei ist, da es sich um ein Darlehen handelt, was letzten Endes zurückgezahlt werden muss.
Das habe ich gefunden:„Das BaföG ist eine steuerfreie Leistung zum Lebensunterhalt bzw. als Leistung von Weiterbildungsmaßnahmen nach § 81 SGB III und taucht in der Einkommensteuererklärung nirgendwo auf.“
und: "BAföG – Leistungen
Ausbildungsbeihilfen wie das BAföG sind steuerfrei. Das gilt sowohl für den Zuschuss (also den Teil, der nicht zurückgezahlt werden muss) als auch für den Darlehensanteil (§ 3 Nr. 11 EStG).
Die BAföG-Rückzahlungen (Darlehensanteil) können Sie nicht als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen absetzen.
Der BAföG-Zuschuss gehört zu den Einkünften und Bezügen des Kindes und muss bei der Berechnung der Einkommensgrenze für das Kindergeld berücksichtigt werden. Der Darlehensanteil bleibt bei der Prüfung der Einkommensgrenze unberücksichtigt."
D. h., dein mann hat kein Problem damit!
Ich hoffe, ich habe helfen können.