Hallo zusammen,
ich bin Musiker und bin von Arbeitslosigkeit bedroht. Nun suche ich nach einem zweiten Standbein, indem ich entweder Instrumental- oder Theorie- oder Nachhilfe-Unterricht für Privatschüler geben will. Frage: Wie ist das mit den Steuern, die ich dann zu zahlen habe? Ich will ja nicht wegen Schwarzarbeit drankommen. Wie handle ich richtig? Bitte nur ernst gemeinte Antworten. Danke.
Rüdiger
Hallo.
ich bin Musiker und bin von Arbeitslosigkeit bedroht. Nun
suche ich nach einem zweiten Standbein, indem ich entweder
Instrumental- oder Theorie- oder Nachhilfe-Unterricht für
Privatschüler geben will. Frage: Wie ist das mit den Steuern,
die ich dann zu zahlen habe? Ich will ja nicht wegen
Schwarzarbeit drankommen. Wie handle ich richtig? Bitte nur
ernst gemeinte Antworten. Danke.
Als Musiker kannst Du m.E. die für Freiberufler geltenden Regelungen in Anspruch nehmen; außerdem gibt es auch so etwas wie einen „Künstler- Paragraphen“. http://www.steuerlexikon-online.de/Kuenstler.html
Ich würde Dir empfehlen, mit dieser Frage zum Finanzamt Deines Vertrauens *g* zu gehen. Die sollten Dir eigentlich kompetent helfen können - vorausgesetzt, Du rennst ihnen nicht unangemeldet die Bude ein, sondern machst vorher einen Termin aus …
Zum Mix aus selbständiger und nicht- selbständiger Künstlertätigkeit gibt es ein interessantes Urteil des BGH http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/200…
*IANASTB*
Gruß kw
Hallo,
vielen Dank für die Info. Ich werde mich mal beim Finanzamt erkundigen.
Gruß Rüdiger