Hallo,
ich habe eine Frage zum Steuerrecht.
Wenn man fuer einen internationalen AG (Humanitaere Organisation mit Sitz in Genf und keiner Steuerpflicht in der Schweiz) fuer 12 Monate (02.2010 - 02.2011) im Senegal arbeitet - muss man dann in Deutschland Steuern zahlen?
Das Gehalt wird auf ein Schweizer Konto eingezahlt (nicht aenderbar). Der AG ist nicht deutsch, der Auslandsaufenthalt ist nachweisbar laenger als 183 Tage
- Wohnsitz ist weiterhin in Dtl., Wohnung und Arbeitsgenehmigung im Senegal (und Subsaharan Africa)
Wenn man keine Steuern zahlen muss, wie muss man sich dann verhalten?
Herzlichen Dank fuer einen Hinweis, ich bin in Steuersachen eine ziemliche Null, kann mich aber gerne mal mit Fragen zur Katastrophenhilfe revangieren, Herzliche Gruesse, Ina
Steuerpflicht in D bei N-Einkünften aus Senegal
Servus,
vergiss die 183 Tage. Deutschland hat kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Senegal geschlossen, und obwohl alle von einer „183-Tage-Regel“ sprechen, gibt es die nicht. Es handelt sich um eine Bestimmung, die in vielen (allen?) Doppelbesteuerungsabkommen für die Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit enthalten ist. Wo kein DBA, da keine 183 Tage.
Wenn unbeschränkte Steuerpflicht in D bestehen sollte (ein Wohnsitz oder dauernder Aufenthalt in Deutschland), sind die Einkünfte aus der Tätigkeit grundsätzlich steuerbar in Deutschland. Eine passende Befreiungsvorschrift finde ich nicht.
Wenn man eine Besteuerung in D vermeiden will, ist es nützlich, einen eventuell bestehenden Wohnsitz in Deutschland für die Dauer des Einsatzes aufzugeben, so daß die persönliche Steuerpflicht in D wegfällt. Der Deutsche Entwicklungsdienst hat in diesem Zusammenhang übrigens mit dem BMF vereinbart, daß es genügt, eine in Deutschland bestehende Wohnung für den fraglichen Zeitraum abzumelden - es wird dann nicht geprüft, ob tatsächlich ein Wohnsitz besteht oder nicht. Ich denke, daß man sich in einer der Sache nach ähnlichen Situation im Fall des Falles darauf berufen kann, wenn ein deutsches FA die Abmeldung für sich allein nicht akzeptiert (was unwahrscheinlich ist).
Man muß ggf. daran denken, was sonst noch alles an eine persönliche Steuerpflicht in D gekoppelt ist (z.B. „Riester“-Zulage).
Schöne Grüße
MM