Hallo Fachleute,
ich habe zusammen mit meiner Ex vor 3 Jahren eine Wohnung gekauft (damals war sie natürlich noch nicht meine Ex). Nun haben wir uns getrennt und die Wohnung soll zukünftig nur auf sie laufen (natürlich auch der Kredit). Mit der Bank und meiner Ex ist soweit alles geklärt, meine Frage ist nun: muss ich da irgend etwas bei der Steuer beachten? Gewinn habe ich ja keinen erzielt, da ja kein Geld fließt. Muss sie evtl. etwas zahlen, da sie jetzt doppelt so hohen Grundbesitz hat?
Im Internet konnte ich dazu nichts finden.
Hallo,1) Ex-Ehefrau? (schon geschieden?) oder 2) Ex-Lebensgefährtin?
M.E. im 1.Fall, wenn noch nicht geschieden, keine Steuern.
Im 2.Fall käme für die Ex Schenkungssteuer in Frage(je nach Wert).
Für den Schenker wohl keine Kosten. Gruß
ja keinen erzielt, da ja kein Geld fließt. Muss sie evtl.
etwas zahlen, da sie jetzt doppelt so hohen Grundbesitz hat?
An die Grunderwerbssteuer denken. Immobiliengeschäfte sind nur unter Eheleuten und nahen Familienangehörigen steuerfrei, wie es bei Ex-Eheleuten ist, kann ich nicht sagen.
Wenn die Übertragung im Rahmen von (Ex-)-Ehepartnern erfolgt dann entstehen nur Kosten für die entsprechende Grundbucheintragung und natürlich für den Notar.
Nach einer Scheidung ist für eine solche Übertragung im Rahmen des Zugewinnausgleichs keine Grunderwerbssteuer fällig - evtl. gibt es hier aber eine Zeitgrenze.
Wenn es sich um eine Scheidung handelt kann diese Übertragung (muß aber richtig formuliert sein) bereits im Scheidungsurteil stehen. Das Urteil genügt dann zur Übertragung und es sind keine Notarkosten mehr fällig.
Die Mehrkosten durch die Erhöhung des Streitwertes sind evtl. geringer als die Notarkosten.
Eine genaue Auskunft über den Ablauf sollte der Anwalt machen können.
Grüße Bröselchen