Steuern zu versteueren?

Ein Gewerbetreibender erzielt im Geschäftsjahr 2007 einen Umsatz X. Im Rahmen der Bilanzierung wird hieraus ein Gewinn Y ermittelt, aus dem eine Einkommensteuer Z resultiert, die er im Jahre 2008 bezahlt.
Ist bei der Bilanzierung 2008 nun dieser für 2007 gezahlte Steuerbetrag Bestandteil des zu versteuernden Gewinns 2008 oder reduziert sich der zu versteuernde Gewinn um den Betrag Z?
Das heißt, ist der in 2008 gezahlte Einkommensteurbetrag wieder zu versteuern?

Moin!

Nein, die Einkommensteuer ist eine „private“ Steuer und mindert/ erhöht weder den Gewinn noch das zu versteuernde Einkommen.

Viele Grüße
e

Okay,aber der Gewerbetreibende ist Einzelunternehmer und lebt ja privat aus seinem Gewinn.Wird dann nicht seine fürs Vorjahr gezahlte EkSt beim nächsten Bilanzieren wieder in die Steuerbemessung einbezogen, obwohl sie ihm ja quasi als Gewinn nicht mehr zur Verfügung steht.
Danke für das freundliche feedback.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nein, Steuern mindern nicht das Einkommen. § 12 EStG.

Es empfiehlt sich in diesem Fall und im Fall der Umsatzsteuer mal einen Steuerberater aufzusuchen. Denn es gibt wohl einige Verständnisprobleme hinsichtlich des Steuersystems. So lassen sich Fehler vermeiden, die teuer werden können…

Viele Grüße
e

Du schreibst hier von „Bilanzierung“. Bilanziert der Gewerbetreibende denn wirklich, oder macht er eine EInnahmen-Überschussrechnung?

Aber egal wie:
Die Einkommensteuer, die Herr X zahlt, ist seine Steuer auf sein „persönliches Einkommen“. Sie kann daher den Gewinn des Gewerbes nicht nachträglich mindern.


Anders ist es bei der Umsatzsteuer für das Gewerbe:
Alles, was vereinnahmt wird (auch die USt/MwSt) zählt bei den Einnahmen mit;
alles was an Lieferanten gezahlt wird (auch die an das FA gezahlte USt) zählt zu den Ausgaben.

War das so verständlich genug?

Gruß JK