Steuern: Zusammenveranlagung

Hallo liebe Leute,

stellt euch vor, jemand hat sich im April 2008 von ihrem inzwischen Ex-Mann getrennt im August 2008 hat sich das Ehepaar aber wieder versöhnt, da seine Mutter krank geworden ist und sie ihn nicht im Stich lassen wollte. Dies ging aber nur bis Januar/Februar 2009 gut. Im Februar trennte sie sich dann endgültig und ging zu ihrer Anwältin und stellte den Scheidungsantrag. Ihr Ex-Mann hat beim Bürgeramt angegeben dass sie bereits seit 2007 getrennt leben und hat das auch unterschrieben. Nun möchte das Finanzamt für 2008 und 2009 insgesamt ca. 6500,00 € Steuerrückzahlung haben. Was kann sie tun, was ist rechtens???

Für Antworten, ggf. mit Gesetzestext bin ich sehr dankbar.

Sie war auch schon beim Anwalt, er hat Einspruch eingelegt, dies wurde aber vom Finanzamt abgelehnt, mit der Begründung, dass das Ehepaar seit April 2008 getrennt leben würden und peng also muss sie nur noch für 2009, 1800,00 € zurückbezahlen.

Sie hat sich nach türkischem Recht scheiden lassen und da ist die Einhaltung eines Trennungsjahres nicht Vorraussetzung.

Hallo,

Was kann sie
tun, was ist rechtens???:

zuerst mal dem Ex-Mann für diese Dummheit rechts und links eine an die Backe.

Beide können dem Finanzamt eine schriftliche Erklärung vorlegen, dass von August 2008 bis Februar 2009 ein Versöhnungsversuch unternommen wurde und in dieser Zeit auch ein gemeinsamer Haushalt geführt wurde.

in dieser schriftlichen Stellungnahme kann man anführen, dass der Mann der Meinung war, ein gescheiterter Versöhnungsversuch interessiere das Finanzamt nicht (was nicht stimmt).

Wichtig, alles das muss GEMEINSAM erfolgen.

Alle Versuche der Frau werden wirkungslos bleiben, so lange der Mann bei seiner Aussage bleibt.

Gruß
Lawrence