Steuernachforderung aus Fondauflösung in 2006

Mich überrascht ein geänderter Einkommensteuer Bescheid aus dem Jahre 2006. Ich soll nun eine Steuer aus einem geschlossenen Fond im Flugzeuglesing im fünf stelligen Bereich inklusive 1 549 € Zinsabschlag nachzahlen. Das Flugzeug wurde 2006 verkauft und der Fond aufgelöst. Zum Verkaufszeitpunkt galt der Verkaufserlös als Veräußerungsgewinn wofür ich meinen Freibetrag ansetzen konnte.
Im August 2011 informiert mich die Fondsgesellschaft daß der Veräußerungsgewinn in einen laufenden Gewinn umqualifiziert wurde. Mein Freibetrag kommt nicht mehr zur Geltung was zu einer erheblichen Steuernachzahlung nach sechs Jahren nun führt. Unverständlich ist die Zinsberechnung über sechs Jahre nachdem die Entscheidung der Umqualifizierung erst im August 2011 getroffen wurde.
Ich fühle mich überrumpelt und brauche Hilfe. Mein Steuerberaten findet dies in Ordnung.