Hallo Leute, hoffe ihr könnt mir helfen. Folgender Fall:
Herr X ist Musiker und hat bis Ende 2005 in einer Band (die als GbR beim FA angemeldet war) gespielt. Die ganze Band wurde aufgelöst, aber scheinbar nicht beim FA abgemeldet. Denn er hielt in diesem Jahr einen geänderten Einkommensteuerbescheid für 2006 mit einer saftigen Nachzahlung.
Gegen diesen Bescheid legte er Einspruch (inkl. Stundungsantrag und Aussetzung der Vollziehung) ein. Durch ein Schreiben des FA erfuhr er, dass ein Feststellungsbescheid (Schätzung) an den „Chef“ der Band ergangen ist für 2006 und deshalb die Schätzung der Einkommentseuer erfolgte.
Nunmehr legte er (und drei weitere Musiker der Band) Einspruch gegen den Feststellungsbescheid ein - mit der selben Begründung, dass die Band nicht mehr existiere (ebenfalls mit Aussetzung und Stundungsantrag).
Daraufhin hat er nun vier Wochen lang nichts gehört - jetzt kam die Mahnung (natürlich mit Zinsen und Säumniszuschlag).
Jetzt die Frage: Wie macht X dem Finanzamt klar, dass er die „geschätzen Einkünte“ gar nicht verdient hat? Reicht es, dass er einen Nachweis über die „neue Band“ liefert, bei der er ab April 2006 angeheuert ist und mit dieser jedes Wochenende in 2006 gespielt hat?
Der „Chef“ der alten Band, sagt immer nur, er kümmert sich drum, aber es tut sich nichts. Viel Gerede aber nichts dahinter. Eine Abmeldung der GbR würde meiner Ansicht nach ja reichen, aber auch die bekommt er nicht auf die Reihe…
Vielen Dank schon einmal

. Kann klappen, muss nicht.