Steuernachzahlung 9 Jahre nach Trennung/Scheidung

Hallo zusammen,
ich habe jetzt ein Schreiben vom Finanzamt erhalten und soll für das Jahr 2003 eine große Summe Steuern plus Zinsen nachzahlen.
Ich lebe seit 2003 von meinem Ex getrennt und bin seit 14.09.2005 von ihm geschieden. Jetzt zu meiner Frage: Die Berechnung ist vom 08.06.2012 und hebt den Bescheid vom 15.09.2005 (den ich nie gesehn habe) auf. Es gab wohl am 20.04.2012 bei meinem Ex ein Außenprüfung, auch davon wusste ich natürlich nichts. Das FA hat im Jahr 2005 an meinen Ex eine Summe von 4636 € ausbezahlt, von diesem Geld habe ich nie einen Cent gesehen. Was kann ich jetzt tun ? Das FA will auch Zinsen für diesen Zeitraum in Höhe von 30.000 € haben. Darf das FA nach so langer Zeit noch Geld verlangen. Was kann ich jetzt tun, ich hatte ja in die ganzen Unterlagen, die ja auch erst am 01.04.2005 eingereicht worden sind, keine Einsicht mehr. Mein Ex war zu diesem Zeitpunkt selbstständig und hat sehr viel verdient. Ich hatte ein normales Einkommen. Ich habe von der Rückzahlung des FA ja nichts erhalten. Ist es möglich, das das FA die Hälfte auf mich anrechnet und ich nur noch einen kleinen Teil zahlen muss ? Muss ich auch die Zinsen für die verspätete Abgabe zahlen ? Ich habe echt Panik, ich weiss nicht wovon ich das bezahlen soll. Mein Ex ist jetzt in der Insolvenz. Der Bescheid des FA war ja aber vom 15.09.2005, ich wurde am 14.09.2005 geschieden. Was kann ich jetzt tun ? ich hoffe, das mir jemand helfen kann. Danke Vorab !
Viele Grüße, Speedy

Ich denke jetzt einfach mal schriftlich, ich erteile hier keine Rechtsberatung… Ich hoffe der Text geht so durch! (…"Redaktion sei mir gnädig…!)

Glückwunsch! So viel falsch machen kann nicht jeder!
Sorry für die herbe Ansprache aber jetzt geht es um alles!

Um den hiesigen Umgangsformen Genüge zu tun, beschränke ich mich auf die „was würde ich tun, wenn…“-Form. Ich versuche es zumindest! :smile:

1.) Das Finanzamt (FA) kann natürlich einen Bescheid aus den vorigen Jahren ändern…je nachdem welche Grundlage vorliegt. Da könnten neue Tatsachen vorliegen oder der erste Bescheid erging unter dem Vorbehalt der Nachprüfung…etc.

2.) Offenbar wurde hier jemand in 2003 mit seinem damaligen Ehegatten zusammen veranlagt, so dass jetzt bei der Änderung des ersten Bescheides, der neue auch wieder für BEIDE ehem. Ehegatten gelten muss!

3.) Auch offenbar, dass sich die damalige Ehefrau nicht um das Ergebnis des ersten Bescheides gekümmert hat… auch in Folge der Trennung natürlich nichts mehr vom EX wissen wollte…verstehe ich ja durchaus. Aber damals hätte jeder vorausschauende Mensch schon einen Aufteilungsbescheid beantragen können!

4.) Auch würde ich mir die Frage stellen: "Wieso habe ich bis jetzt noch nicht, über einen Monat NACH dem Bescheiddatum vom 08.06.2012, einen EINSPRUCH gegen meinen Bescheid beim Finanzamz eingereicht ???

5.) In diesem hätte ICH dann bestimmt geschrieben :

a.) EINSPRUCH… und dann wahrscheinlich

b.) ANTRAG AUF AUSSETZUNG DER VOLLZIEHUNG (denn der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung für die zu leistende Zahlung wie JEDER weis !)… und dann zu guter Letzt weil die einzige Rettung:

c.) ANTRAG AUF EINEN AUFTEILUNGSBESCHEID, durch welchen dann die damaligen Einkünfte der ehem. Ehegatten separiert auf einem jeweils einzelnen Bescheid (für jeden einen) und somit auch die Steuerschuld aufgeteilt wird !!! Das wird nicht alles negieren…aber stark mindern!

d.)…und weils so schön ist, hätte ich auch noch bestimmt die Scheidung mit der Scheidungsurkunde nachgewiesen. Einfach mal so.

Da der EX ja in der INSO ist, juckt es diesen herzlich wenig…freut ihn vielleicht sogar…je nachdem wie die Scheidung verlief…aber für (SIE) /äääähhh…mich… geht es um die finanzielle EXISTENZ !!!
Denn der Bescheid erging ja auch gegen mich, auch wenn mein Mann die Einkünft hatte.

Also jetzt…SOFORT an das FA schreiben, persönlich abgeben…bestätigen lassen…

Oben im Bescheid steht die Rufnummer des zuständigen Bearbeiters (sollte zumindest) ANRUFEN!!! Mit dem reden!!! Vielleicht hat der ja nen Rat oder weis dann schon mal Bescheid…oder ich kann den Antrag auch bei ihm abgeben…

Wenn jetzt trotzdem über mir die Welt zusammenbricht…man könnte ich ja mal über einen FACHANWALT FÜR STEUERRECHT nachdenken…oder falls man einen findet…´nen guten(!) Steuerbrater…

Ich hoffe meine Gedanken können hier jemanden helfen.
Viel Erfolg!!!

Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Der Stichtag war der Abrechnungstag vom Finanzamt und nicht der Tag an dem ich das Schreiben erhalten habe.
Ich habe mit dem Finanzamt bereits alles geklärt. Ich habe einen Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld gestellt. Die zuständige Sachbearbeiterin sagte mir, dass ich wohl nichts nachzahlen müsste, weil mein Einkommen nicht so hoch war.
Es ist also alles in trockenen Tüchern.
Bei einer Trennung denkt man nicht immer sofort an solche Dinge. Aber ich habe immerhin daran gedacht, eine getrennte Veranlagung ab 2004 zu machen.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Liebe Grüße, Speedy

Hallo Speedy,

um dir gleich die ansgt zu nehmen - es gibt die möglichkeit die Steuerschuld aufzuteilen. Ist aber über das Internet ein wenig schwer zu erklären wie das ganze sich verhält. Hierzu solltest du einen Steuerberater kontaktieren

LG knobi

Hallo,

das freut mich sehr! Das Schlimme an solchen Dingen ist sich nicht zu rühren. Wenn die Vollstreckung des FA´s anfängt mit der Beitreibung, geht es meistens ganz schnell bergab. Deswegen war ich so eindringlich und es freut mich dass ich gelfen konnte.
Weiterhin alles Gute!
majowi