Ein Arbeitnehmer war im letzten Jahr 10 Monate auf Kurzarbeit gesetzt. Beim Finanzamt soll jetzt ein nicht unerheblicher Betrag an Einkommenssteuer für 2003 nachgezahlt werden - kann das sein, dass man als Arbeitnehmer steuerlich benachteiligt ist, wenn man Kurzarbeit geleistet hat oder hat das möglicherweise andere Gründe?
Danke und Gruss
Dana
Hallo,
das kann sein, da lohnersatzleistungen (kurzarbeitergeld) zwar nicht versteuert werden aber den steuersatz auf die übrigen einkünfte beeinflussen - progressionsvorbehalt…
gruß inder
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
kann das sein, dass man als Arbeitnehmer steuerlich benachteiligt
ist, wenn man Kurzarbeit geleistet hat
Ich sehe es nicht unbedingt als nachteil an, dass man das Geld, welches man erhalten hat, auch versteuern muss. Sonst wird doch auch überall geklagt, dass man die Schlupflöcher stopfen soll. Und um ein solches handelt es sich doch hierbei. Der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wäre durchbrochen, hätte der Fiskus nicht die Regelung des Progressionsvorbehaltes erlassen.
Im Übrigen lassen sich, wenn der Bescheid kommt auch noch mehrere Wege zur Zahlung einleiten, z.B.: Ratenzahlung, Antrag auf Erlass wegen unbilliger Härte,… (in der Praxis sollte über so etwas aber auf jeden Fall ein Experte machen)
BARUL76