Steuernachzahlung bei nichtselbständiger arbeit

Hallo marcelrd77,
auf jeden Fall erst einmal einen Einspruch an das FA
einreichen. Dies kann vorab erst einmal ohne Begründung
erfolgen. Die Begründung kann nachgereicht werden.
Auf den ersten Blick würde ich sagen, da stimmt etwas
nicht. Genaueres kann man erst sagen, wenn man den genauen Antrag und den Steuerbescheid sieht.

Gruß tilgba

Hallo Marcel,

so pauschal kann man hier nicht antworten. Da müsste man den Steuerbescheid einsehen, denn darin sind die einzelnen Werte eingetragen woraus diese Nachzahlung resultiert. Vielleicht wurde hierin auch eine Vorauszahlung mit eingerechnet?

Oder es wurden falsche Daten vom Finanzamt übernommen…

Wie schon gesagt, eine detailierte Antwort ist nur möglich, wenn man den Steuerbescheid vorliegen hat und alle einzelnen Werte prüfen und auch die Kommentare vom Finanzamt anschauen kann.

Grüße,
Bea

Hallo marcelrd77,

na, geheiratet haben Sie hoffentlich wegen der Frau, und nicht wegen der Steuer :wink:

ich hab ein netto von 1800 und sie bekommt krankengeld von 900 + kindergeld

Die Höhe der Nachzahlung hängt natürlich immer davon ab, was schon vorher vom Lohn einbehalten wurde. Ich denke, der Grund für die unerwartete Nachzahlung ist das Krankengeld: Das Krankengeld ist zwar nicht steuerpflichtig, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass Ihr Steuersatz sich durch den Bezug von Krankengeld erhöht. Schwer zu erklären, deshalb ein Beispiel:

Variante A: Sie verdienen 2.500 € brutto, und Ihre Frau verdient 900 € brutto pro Monat. Das wären im Jahr 40.800 €. Der Steuersatz beträgt dafür 13,5%, das sind 5.600 €.

Variante B: Sie verdienen 2.500 € brutto und Ihre Frau bekommt 900 € Krankengeld. Versteuern müssen Sie also „nur“ Ihre 30.000 €. Der Steuersatz ist aber trotzdem 13,5%, das sind 4.050 € (wegen des Progressionsvorbehalts).

Das Problem ist, dass von Ihrem Lohn automatisch nur die üblichen Steuerabschläge einbehalten werden. Dadurch zahlen Sie im Laufe des Jahres zu wenig und müssen den Rest nun nachzahlen.

sie wollen auch eine vorrausszahlung ab 2013 von 223 euro alle 3 monate von mir

Die Vorauszahlung bemisst sich daran, wieviel in diesem Jahr „gefehlt“ hat - das ist normal und eigentich auch ganz gut, sonst stehst du nämlich nächstes Jahr vor dem gleichen Problem.

Es bleibt Ihnen nur, zu schauen, ob Sie alle Kosten geltend gemacht haben (z. B. Ausgaben für Arzneimittel). So was könnte die Steuerlast noch mindern.

Viele Grüße
tinastar