Hallo liebe Leute,
habe heute Post vom Finanzamt bekommen und soll ber 200 Euro nachzahlen.
Ich verdiene nur knapp 1000 Euro und habe ein kleines Teilgewerbe(Hobby), wo ich im jahr evtl 200 bis 300 euro hinzuverdiene.
Ich habe per Elster meine Steuer gemacht und am Ende hätte ich laut Elster noch etwas zurückbekommen müssen. Nun bin ich echt überfragt. Ich werde morgen das Elster Formular und das Steuerschreiben geschwärzt hier veröffentlichen.
Ist es denn möglich dass bei meinem Verdienst (nicht verheiratet,keine Kinder) noch zurückzahlen muss? Ich würde gern einen Widersprcuh einlegen.
das kann und darf auch nur ein Steuerberater Dir beantworten.
Als Tipp, falls Du Dir keinen leisten kannst, gehe einfach (evtl. einen Termin vereinbaren) zum Finanzamt und bringe persönlich Deine Bedenken dem Finanzbeamten direkt vor. Diese sind bei Aug-in-Aug-Gesprächen immer sehr zugänglich. Vielleicht löst sich das Problem von alleine.
Wenn nicht, einfach Widerspruch einlegen. Kostet auch nichts und das Finanzamt muss dann die Forderung begründen.
Viel Erfolg
Ihr AktivCoach und Strategie-Experte
Jo Vorstadt
shau dir den steuerbescheid an und vergleiche ihn mit deinen ausdrucken aus elster, dann siehst du, was nicht oder anders anerkannt wurde.
widerspruch kannst du immer innerhalb von vier wochen nach zustellung des bescheids einlegen - pauschal oder zu bestimmten teilen des bescheids.
den bescheid kannst du jederzeit zurückziehen, ohne daß du nachteile hast.
eine nachzahlung kann möglich sein - ob sie rechtens ist, kann man nur beurteilen, wenn man den kompletten steuerbescheid nebst begründung und steuererklärung vor sich hat.
die Finanzämter sind über-belastet und vieles wird per Computer erledigt.
Deshalb kann eine solche Meldung geschickt werden.
Ich würde Einspruch einlegen und Kopien meiner Unterlagen mitsenden.
Keine Veröffentlich der Bescheide, das bringt nur Ärger.
Nicht Widerspruch einlegen, sondern Einspruch gegen den Bescheid. Tue mir den Gefallen und schick mir den Bescheid zu, geschwärzt oder nicht -egal-, weil - es kommt auf Dein regelmäßiges Einkommen an -wenn denn welches vorhanden ist- wenn ja, können hier 1000 € Zusatzverdienst ne Menge ausmachen. Hier wiederum ist die Frage, wie hast Du die „Einnahmen“ abzgl. Werbungskosten, Ausgaben usw. angegeben? Ist auf diese allgemeine Frage schwierig zu antworten, da müssten „Fakten“ her, um helfen zu können.
ich kann mir nur vorstellen, dass Sie in dem Steuerformular irgendwas falsch angegeben haben. Es wäre gut, wenn Sie eine Kopie der Steuererklärung hätten. Diese nehmen Sie und legen sie am besten einem Steuerfachmann vor. Auf jeden Fall erst mal Widerspruch einlegen, damit Sie eine Fristverlängerung für alle Zahlungen haben, die evtl. doch noch geleistet werden müssen. Haben Sie die Nebeneinkünfte aus Ihrem Teilgewerbe ebenfalls eingetragen? Da könnte der Fehler liegen, wenn Sie beim Finanzamt nicht dargelegt haben, dass es sich hierbei eben um ein Kleingewerbe handelt. Aber wie schon gesagt, auf der sicheren Seite können Sie sein, wenn Sie einen Steuerfachmann aufsuchen.
Viel Glück und Erfolg!
hi,
ich übersende dir morgen die geschwärtzten unterlagen.
mein reinverdienst ist 1000 euro.
dann eben noch aus selbständiger arbeit monatlich 200 euro.zusammen 1200 euro. werbungskosten sind angegeben,allerdings überschreiten sie nicht die allgemeine höhe von 2100.
alles klar mach das. Ich rechne das aus und melde mich dann bei Dir. Gib mir aber bitte Zeit (das Wochenende), bis spät. Montag morgen hast Du das Ergebnis von mir.
Bis dahin lg
hört sich erst mal so an, als ob Du unter der Grenze bist, wo man überhaupt Steuern zahlen muss.
Frage (rhethorisch; ich brauche die Antwort nicht, solltest Du Dir selbst stellen oder dem Finanzamt): ist da nicht noch was anderes was als Einkommen zählt? Zinserträge, Mieten, Leistungen wie Renten oder ähnliches, …
Allgemeiner Rat: zum Finanzamt gehen und mit den Leuten reden. Soweit ich informiert bin, sind die Mitarbeiter des FA zur Beratung verpflichtet. Und meine Erfahrung ist, dass sie das auch gerne und gut tun.
Widerspruch ist möglich, aus meiner Sicht ist aber ein persönliches Gespräch vorzuziehen. Und hinterher kann man ja bei unzufriedenstellendem Ergebnis immer noch widersprechen.
Daneben gibt es auch noch Hilfe beim Lohnsteuerhilfeverein oder beim Steuerberater - oder im Streitfalle beim Steueranwalt.
Dort können die Leute auch individuell auf Deine Situation mit konkreten Danten eingehen, was ich hier nicht kann.
Die Steuerberechnung von Elster ist nicht mehr als nur eine Tendenz, sie ersetzt nicht den Steuerbescheid. Erst der ist „amtlich“. Denn es gibt im deutschen Steuerrecht so viele Besonderheiten, dass man das nicht alles in die Software einbauen kann.
Hallo, suwusch,
Mein scanner spinnt und ich hab es nicht geschafft zu scannen. Also werde ich morgen auf der arbeit scannen und es an dich senden. Danke schon mal.lg