hallo,
eheleute A + B geben für das jahr 2010 eine einkommensteuererklärung ab.
es kommt zu einer einkommensteuernachzahlung, da A nur eine rente bezieht und B auf steuerklasse 3 einkünfte aus nichtselbständiger arbeit bezogen hat.
die zusammenveranlagung ist die günstigste variante.
A befindet sich in der privatinsolvenz.
frage:
kann ohne weiteres die zusammenveranlagung gewählt werden ?
teilt das FA die steuernachzahlung auf ?
für A die anmeldung beim inso-verwalter ?
für B ganz „normal“ die nachzahlung ?
danke
gruß inder