Steuernachzahlung bei Rentnern

Meine Mutter bezieht seit den 90ern sowohl ihre Altersrente als auch eine Witwenrente. Als Sohn habe ich mich um diese Angelegenheiten nie gekümmert und mich auf ihre Aussagen verlassen.

Meine Mutter erzählte mir, dass sie seit Jahrzehnten nichts mehr vom Finanzamt gehört hat. Ich weiß allerdings, dass Rentner seit 2005 eventuell Steuern zu zahlen haben. Das ist jetzt aber auch schon wieder 8 Jahre her.
Könnte es sein, dass meine Mutter da aus dem Raster gefallen ist und sie von der Finanzbehörde vergessen worden ist?

Was passiert nun, falls meine Mutter in den nächsten Jahren doch mal zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wird und sich herausstellt, dass sie seit 2005 eine geringe Summe an Steuern hätte zahlen müssen?

Was ist mit den vermeintlichen Nachforderungen, gibt´s da Fristen und Verjährungen, was ist mit Zinsen oder gar Ärger wegen fährlässiger Hinterziehung???

Wird überhaupt im Jahre 2013 noch vom Finanzamt bei den Rentnern herumgesucht?

Hallo,

es gibt ein automatisiertes Kontrollverfahren.

Nach meinem Kenntnisstand wird keine „absichtliche Steuerhinterzieheung“ (die letzten 10 nichtverjährten Jahre) sondern nur leichtferitge Steuerverkürzung unterstellt (die letzten 5 nichtverjährten Jahre > ab 2005). Da die Renter die evtl. Steuerzahlungen aus der umfangreichen Berichterstattung erfahren haben.

Hallo,

Ihre Mutter darf ca. bis 1500.-€ Gesamtrente monatlich haben,somit bleibt Sie steuerfrei. Dazu zählen auch noch Einkünfte wie Miete und Zinsen.
Das Ihre Mutter keine Steuer mehr bezahlt, wurde früher eventuell mal von einem Steuerberater an das Finanzamt gestellt.
Leider müssten alle mit höheren Renten seit 2005 wieder Steuer bezahlen.
Man wurde damals sowie auch heute nur über die Medien aufgefordert seine Steuer wieder freiwillig zu machen,was nur ein sehr geringer Teil tut.
Sollte ihre Mutter eine höhere Rente beziehen würde ich es trotzdem nicht machen. Es kann Jahrzehnte dauern bis gewisse Personen aufgefordert werden.

Dann haben Sie Zeit die Steuer bis zu 4 Jahre rückwirkend zu machen.
Für die anderen Jahre wird man zwar bestraft und muss die Steuer incl. Zinsen sofort nachzahlen.
Der Staat hat das Recht bis zu 30 Jahre rückwirkend von einem etwas zu holen, wir dagegen nicht.
Ich würde mir da keine Sorgen machen,wer weiss ob der Staat noch mal dazu kommt bei jedem alles nachzuforschen und wenn dann muss man sich dumm stellen.

Die sollen doch erst mal bei den Großköpfigen anfangen,wo sie viel Geld holen können.

Gruß
monika61

Hallo dakiha,

wer keine Steuererklärung abgibt muß immer damit rechnen, daß das Fa irgendwann auf ihn stößt und eine Steuererklärung verlangt.

Und dann ist die Aussage, ich dachte, ich brauche nicht ist sehr dünn.

Als erste Vorabinformation empfehle ich das Programm „Elster“ des FA ( CD oder down.loaden ); das Programm fordert zwar Stuernummer und ID-Nr; aber hier kannst Du mit Deinen Daten helfen.

Wenn nichts gesendet wird, ist dies eine interne Darstellung.

Mit all den Hilfetexten und den Formularen kannst Du eine „Steuererklärung“ erstellen und auch die evtl. Steuerlast ausrechnen.

Aber für Renten habe ich keine Erfahrung.

Alternativ ist eine Beratung bei einem Steuerberater angesagt; sie sollte nicht zu teuer sein und Sicherheit geben.

Mit Fristen und Verjährungen kenne ich mich nicht aus.

Esgibt aber auch noch die direkte Anfrage beim FA; aber dann ist der Fall aktenkundig mit allen Konsequenzen, die ich nicht beurtilen Kann.

Sorry

Stefan Seidel

Das Finanzamt hat das Recht bis zu 10 jahre Steuern nachzufordern.Seid 2011 bekommen die Finanzaämter automatisch von den Rentenversicherungsanstalten die Rentenbeträge der Bürger übermittelt,daher kommen bei vielen Rentner(in)nachforderungen wegen zu wenig oder gar nicht abgeführter Rente.Ihre Mutter sollte sich mit ihrem Einkommen(die zwei Renten)zu einem Steuerberater ihres Vertrauens begeben und testen lassen ob sie überhaupt und wenn wieviel sie nachzahlen
sollte.Tip von mir erst mal abwarten ob etwas kommt,in der Regel fordert das Finanzamt meist nur für drei Jahre zurück,und auch dann ohne Strafbescheid.Nur bei weigerung greifen sie zu drakonischen Maßnahmen ,wie pfändung und zwang.Dann grasen sie aber auch die 10 Jahre nach.Also keine Panik und Bescheid abwarten,dann könnt ihr immernoch um Rat bei mir anfragen.Gruß schoeni1521

Ja, das FA überprüft die Renter anhand automatisch erstellter Listen. Wenn man feststellt dass die Renteneinkünfte eine gewisse Höhe erreichen und somit Steuern zu zahlen sind, werden die Leute zur Erklärung aufgefordert.
Erfolgt keine Antwort werden entweder Zwangsgelder festgesetzt oder die Erklärungen anhand der vorliegenden Daten geschätzt.