Steuernachzahlung bei Rentnern

Eine Rentnerin bezieht seit den 90ern sowohl ihre Altersrente als auch eine Witwenrente.

Diese ältere Person hat in meinem Beispiel seit Jahrzehnten nichts mehr vom Finanzamt gehört hat. Es ist allerdings so, dass Rentner seit 2005 eventuell Steuern zu zahlen haben.

Könnte es sein, dass diese ältere Rentnerin beim Finanzamt aus dem Raster gefallen ist und sie von der Finanzbehörde vergessen worden ist?

Was passiert nun, falls diese ältere Frau in den nächsten Jahren doch mal zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wird und sich herausstellt, dass sie seit 2005 eine geringe Summe an Steuern hätte zahlen müssen?

Was ist mit den vermeintlichen Nachforderungen, gibt´s da Fristen und Verjährungen, was ist mit Zinsen oder gar Ärger wegen fährlässiger Hinterziehung???

Wird überhaupt im Jahre 2013 noch vom Finanzamt bei den Rentnern herumgesucht?

Könnte es sein, dass diese ältere Rentnerin beim Finanzamt aus dem Raster gefallen ist und sie von der Finanzbehörde vergessen worden ist?

Das könnte sein, es könnet aber auch nicht sein.

Was passiert nun, falls diese ältere Frau in den nächsten
Jahren doch mal zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert
wird und sich herausstellt, dass sie seit 2005 eine geringe
Summe an Steuern hätte zahlen müssen?

Dann muß sie die nachzahlen, zuzüglich Zinsen und Verspätungszuschlag.

Was ist mit den vermeintlichen Nachforderungen, gibt´s da
Fristen und Verjährungen, was ist mit Zinsen oder gar Ärger
wegen fährlässiger Hinterziehung???

Was soll damit sein, das kann alles auf die Rentnerin zukommen. Wobei nach meiner Erfahrung mit Rentnern großzügig umgegangen wird, an den Nachzahlungen führt allerdigs kein Weg vorbei.

Wird überhaupt im Jahre 2013 noch vom Finanzamt bei den Rentnern herumgesucht?

Es war kürzlich ein TV-Beitrag in WDR 3, wo man über ein Rentnerehepaar berichtete, das eine Nachforderung für 10 Jahre präsentiert bekam.

Hallo,

Eine Rentnerin bezieht seit den 90ern sowohl ihre Altersrente als auch eine Witwenrente.

Diese ältere Person hat in meinem Beispiel seit Jahrzehnten nichts mehr vom Finanzamt gehört hat. Es ist allerdings so, dass Rentner seit 2005 eventuell Steuern zu zahlen haben.

Das musste sie auch schon vorher, wenn sie ein entsprechendes Einkommen haben. 2005 hat sich lediglich die Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils geändert.

Könnte es sein, dass diese ältere Rentnerin beim Finanzamt aus dem Raster gefallen ist und sie von der Finanzbehörde vergessen worden ist?

Eher unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist, dass sie weiterhin mit diesen Renten keine EK-Steuer zahlen braucht. Oder das zuständige FA ist das in Miesbach ;o)

Was passiert nun, falls diese ältere Frau in den nächsten Jahren doch mal zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wird und sich herausstellt, dass sie seit 2005 eine geringe Summe an Steuern hätte zahlen müssen?

Dann wird sie die nebst Zinsen nachzahlen müssen, wobei dasauch davon abhängt, wie gering es tatsächlich ist.

Was ist mit den vermeintlichen Nachforderungen, gibt´s da Fristen und Verjährungen, was ist mit Zinsen oder gar Ärger wegen fährlässiger Hinterziehung???

Ja, das alles gibt es.

Wird überhaupt im Jahre 2013 noch vom Finanzamt bei den Rentnern herumgesucht?

Na überlegen wir mal kurz: Ein erheblicher Anteil der gesetzliche Rente ist steuerfinanziert. Insofern ist die Verwendung von heimsuchen in diesem Zusammenhang schon ganz schön frech. Ansonsten stellt sich die Frage, warum ein steuerpflichtiger Bürger im Jahr 2013 nicht verfolgt werden sollte, bloß weil er/sie Rente bezieht. Auch die müssen natürlich ihren Beitrag leisten. Und wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen, dann wird ihnen eben (nach)geholfen.

Grüße

es kommt ja hier auch auf die Höhe der Rente/Renten an - und das könnte man ja mal durchrechnen. Und auch bedenken, dass es noch einige Abzüge gibt: Krankenversicherungsbeiträge, Krankheitskosten, die als außergwöhnlich eBelastung anrechenbar sein können, haushaltsnahe Dienstleistungen, Spenden, Ausgaben für Betreuung usw.usw.
Oft gibt es auch Erstattungen, wenn auch noch Zinserträge über den Freibeträgen vorliegen oder gar keine Freistellungsaufträge gegeben wurden.

Af jeden Fall werden irgendwann die „verdächtigen“ Rentner, die also Renten über den Grundfreibeträgen haben, angeschrieben. Das kann auch noch nach 10 Jahren passieren oder gar erst nach einer Erbschaft und dann müssen die Erben nacherklären…

Lia

Hallo,

Renten waren schon immer steuerpflichtig. Meist allerdings war der Ertragsanteil zu gering.

Seit 2005 ist der Anteil höher und darüber hat auch die Rentenversicherumg informiert. Die Rentenversicherung gibt Daten der Rentner ans FA und die können und werden sich melden. Nachzahlungen sind möglich. Auf Verjährung würde ich nicht hoffen, denn es Pflicht des Steuerpflichtigen sich zu kümmern und nicht zu warten, bis man auffällt.

Es ist auch nicht allzuschwer, herauszufinden, ob Steuerpflicht entstanden ist.

Viel Glück

Barmer

Servus,

Auf Verjährung würde ich nicht hoffen

man braucht nicht auf die Festsetzungsverjährung hoffen, die tritt von alleine vier Jahre nach der Entstehung der Steuer ein - gibt einige Hemmungen für Anlauf und Ablauf der Frist, aber grundsätzlich hat man für 2005 Ende 2009 Ruhe. Die verlängerte Frist von zehn Jahren gem. § 169 Abs 2 Satz 2 AO ist nicht haltbar, wenn kein Vorsatz im Spiel war: Steuerhinterziehung setzt „Wissen und Wollen“ voraus.

Bloß weil jemand bei der Veranlagung Steuerhinterziehung unterstellt, braucht ein Richter am FG dessen Meinung nicht zu teilen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Berechnung Festsetzungsverjährung
Hallo,

man braucht nicht auf die Festsetzungsverjährung hoffen, die tritt von alleine vier Jahre nach der Entstehung der Steuer ein - gibt einige Hemmungen für Anlauf und Ablauf der Frist, aber grundsätzlich hat man für 2005 Ende 2009 Ruhe.
Bloß weil jemand bei der Veranlagung Steuerhinterziehung unterstellt, braucht ein Richter am FG dessen Meinung nicht zu teilen.

Die bloße Behauptung man hätte das nicht gewusst und gewollt, könnte aber vieleicht eventuell auch nicht reichen ;o)
Ich würde daher die Aussage, dass da ein Rentner für die Einkommensteuer 2005 Ende 2009 grundsätzlich Ruhe hätte, dem unbedarften Leser, der sich da nun möglicherweise in Sicherheit wiegt, gerne etwas konkretisieren.
Nach § 170 AO beginnt die hier diskutierten Festsetzungfrist mit Ablauf des dritten Kalenderjahrs, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist. Wenn sie also in 2005 entstanden ist und keine Erklärung abgegeben wird, dann beginnt sie mit Ablauf 2008, womit wir schon ganz schön nahe an 2009 dran sind und noch lange keine Ruhe ist. Eintritt der Festsetzungsverjährung dann tatsächlich 4 Jahre später, also am 31.12.2012. Alles prima, wenn da nicht eben noch die Festsetzungsverjährung bei leichtfertiger Steuerverkürzung von 5 Jahren wäre (§169), womit erst nach dem 31.12.2013 Ruhe wäre. Und das eben auch nur für 2005.
Ich finde, dass man das der Vollständigkeit halber wenigsten anreißen sollte.

Grüße


Anmerkung: MOD nur Überschrift geändert

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Servus,

Die bloße Behauptung man hätte das nicht gewusst und gewollt,
könnte aber vieleicht eventuell auch nicht reichen ;o)

Ja, in der Tat. Im Zweifelsfall ergibt sich daraus aber eine Richtung, wie man wenigstens versuchen kann, auf fünf Jahre runterzukommen, wenn die Behörde standardisiert zehn Jahre ansetzt.

Ich würde daher die Aussage, dass da ein Rentner für die
Einkommensteuer 2005 Ende 2009 grundsätzlich Ruhe hätte, dem
unbedarften Leser, der sich da nun möglicherweise in
Sicherheit wiegt, gerne etwas konkretisieren.

Darauf hatte ich gehofft, weil ich selber die fraglichen Fristen - wenn sie denn mal eine Rolle spielen - mühsam zurechtstoppeln und dann an den Fingern abzählen muss - ich hab gewusst, dass es ein paar Leute hier gibt, die das Thema Festsetzungsverjährung so aus einem Guss vortragen können wie Du es getan hast.

Mir war es vornehmlich wichtig, dass im vorgelegten Fall Verjährung kein Gegenstand von Hoffnung zu sein braucht, sondern sich berechnen lässt.

Ich finde, dass man das der Vollständigkeit halber wenigsten
anreißen sollte.

In der Tat, in der Tat. Jetzt passt das.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder