Hallo,
Eine Rentnerin bezieht seit den 90ern sowohl ihre Altersrente als auch eine Witwenrente.
Diese ältere Person hat in meinem Beispiel seit Jahrzehnten nichts mehr vom Finanzamt gehört hat. Es ist allerdings so, dass Rentner seit 2005 eventuell Steuern zu zahlen haben.
Das musste sie auch schon vorher, wenn sie ein entsprechendes Einkommen haben. 2005 hat sich lediglich die Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils geändert.
Könnte es sein, dass diese ältere Rentnerin beim Finanzamt aus dem Raster gefallen ist und sie von der Finanzbehörde vergessen worden ist?
Eher unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist, dass sie weiterhin mit diesen Renten keine EK-Steuer zahlen braucht. Oder das zuständige FA ist das in Miesbach ;o)
Was passiert nun, falls diese ältere Frau in den nächsten Jahren doch mal zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wird und sich herausstellt, dass sie seit 2005 eine geringe Summe an Steuern hätte zahlen müssen?
Dann wird sie die nebst Zinsen nachzahlen müssen, wobei dasauch davon abhängt, wie gering es tatsächlich ist.
Was ist mit den vermeintlichen Nachforderungen, gibt´s da Fristen und Verjährungen, was ist mit Zinsen oder gar Ärger wegen fährlässiger Hinterziehung???
Ja, das alles gibt es.
Wird überhaupt im Jahre 2013 noch vom Finanzamt bei den Rentnern herumgesucht?
Na überlegen wir mal kurz: Ein erheblicher Anteil der gesetzliche Rente ist steuerfinanziert. Insofern ist die Verwendung von heimsuchen in diesem Zusammenhang schon ganz schön frech. Ansonsten stellt sich die Frage, warum ein steuerpflichtiger Bürger im Jahr 2013 nicht verfolgt werden sollte, bloß weil er/sie Rente bezieht. Auch die müssen natürlich ihren Beitrag leisten. Und wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen, dann wird ihnen eben (nach)geholfen.
Grüße