Steuernachzahlung bei Zuzug nach Deutschland

Muss man nach einem gut bezahlten Praktikum in der Schweiz, Steuern, auf das dort verdiehnte Geld, in Deutschland nachzahlen.
Die Fakten dazu:
Praktikum von März bis September
Wohnsitz in der Schweiz
Abgemeldet in Deutschland
Rückumzug nach Deutschland im September
Arbeitslos, bzw. Student nach dem Praktikum 

Vielen Dank für die Hilfe

das kann man so pauschal nicht beantworten, im normalfall sind in deutschland gemeldete personen grunzätzlich mit ihrem welteinkommen zur einkommensteuer zuveranlagen, da du aber in der schweiz gemeldet warst denke ich das du auch in der schweiz auf dein einkommen steuern zahlen musst, wie die veranlagung in der schweiz funktioniert kann ich dir nicht sagen, in deutschland werden die in der schweiz bezahlten steuern aber normalerweise angerechnet, dies regeln die doppelbesteuerungsabkommen.
gut bezahlt ist auch immer so eine sache, da es in deutschland ja den grundfreibetrag von guten 8.000 € gibt, das heist man muss erst ab diesem betrag steuern zahlen.

ich würde auf jeden fall ein steuerberater aufsuchen und mich genau beraten lassen denn in steuern fragen kann man nie genaue aussagen treffen wenn man nur stichpunkte kennt, man muss immer den genauen fall kennen quasi alle zahlen und fakten, die richtige antwort ist in steuerlich groben fragen immer „es kommt darauf an“

auch würde ich die finger von lohnsteuerhilfevereinen lasse, die können dir zwar bei „normalen“ steuererklärungen weiterhelfen, aber bei so spezifischen sachen sind diese nicht ratsam.

ich hoffe ich konnte dir wenigstens ein bisschen weiterhelfen.

Servus,

ja, das muss man. Weil in der Schweiz lauter sehr gut verdienende, reiche Leute arbeiten, wird pauschal ein Steuersatz von 67 % angesetzt.

Schöne Grüße

MM

Du wirst wohl als Grenzgänger besteuert werden, ist leider so.So steht es im Einkommensteuergesetz.

In Deutschland ist man für sein Gesamteinkommen (Weltweit) steuerpflichtig, wenn man nicht länger als 183 Tage im Ausland gelebt hat. Also kommt es genau darauf an von wann bis wann die Aufenthaltstage in der Schweiz waren. Bei einem längeren Aufenthalt als 183 Tage wird man mit seinem Welteinkommen in diesem Land steuerpflichtig. Die 67% von MM kann ich nicht nachvollziehen - klingt utopisch. Grenzgänger wird wohl auch nicht in Frage kommen, da der Wohnsitz in der Schweiz war.
Allerdings musst Du den Nachweis erbringen, dass Du in der Schweiz Steuern gezahlt hast und trotzdem in Deutschland eine Steuererklärung  abgeben.

Hallo Alynna,
die im Ausland erzielten Einkünfte unterliegen in Deutschland der Progressionsbesteuerung (Progressionsvorbehalt).
Durch den erneuten Zuzug nach Deutschland sind die Angaben auf Seite 4 des Mantelbogens in den Zeilen 96 bis 99 einzutragen.
Von dem in der Schweiz erzielten Bruttoeinkommen sind sämtliche Werbungskosten und Sozialversicherungsbeiträge abziehbar. Der verbleibende Betrag ist in der Zeile 99 einzutragen.
Wenn vorher bzw. nachher in Deutschland kein Einkommen erzielt wurde, führt das Einkommen in der Schweiz auch zu keiner Progressionsbesteuerung in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen
maasterp

Hallo Dirk,

das ist lustig, was Du da erzählst.

Schöne Grüße

MM

Sehr geehrte Fragestellerin Alynna,

die von Ihnen in der Schweiz erzielten Einkünfte sind grundsätzlich in der Schweiz zu
versteuern, da Sie nicht nur Ihren Tätigkeitsort sondern durch die Ummeldung auch
Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlagert haben. Leider kann ich Ihnen zu den
steuerlichen Vorschriften in der Schweiz keine Auskunft geben.

Durch den Rückumzug nach Deutschland vor dem Jahresende steht allerdings dem deutschen Staat das Besteuerungsrecht für das betreffende Jahr zu, da Sie durch Ihre
Ummeldung nach Deutschland wieder „unbeschränkt steuerpflichtig“ geworden sind.

Dies hat zur Folge, dass Sie in einer Einkommensteuererklärung alle in diesem Jahr erzielten Einkünfte erklären müssen, auch die Einkünfte in der Schweiz. Dies gilt selbst dann, wenn Sie in der Schweiz auf diese Einkünfte bereits Steuern entrichtet haben.

Nach Ihrem Vortrag waren Sie nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland arbeitslos bzw. Student, wobei ich bei meinen weiteren Ausführungen vorsichtig davon ausgehe, dass SIe keine Einkünfte aus Arbeitslohn, Vermietung oder gewerbliche Einkünfte erzielt haben.

Sollten Sie, außer den Einkünften aus der Schweiz, keine weiteren Einkünfte aus Arbeitseinkommen, gewerblicher Tätigkeit oder Vermietung in Deutschland in dem betreffenden Jahr erzielt haben, würden Sie auf die Einkünfte aus der Schweiz keine
weiteren Steuern in Deutschland zahlen.

Wenn Sie Einkünfte der vorgenannten Art, z.B. Arbeitseinkommen in Deutschland erzielt haben, dann würden die Einkünfte aus der Schweiz als so genannte Progressioneinkünfte den deutschen Steuersatz „etwas“ erhöhen, d. h. die Bemessungsgrundlage bleiben weiterhin alle Einkünfte, die in Deutschland erzielt worden sind, aber der Prozentsatz der Einkommensteuer wird in der Steuertabelle von dem Wert abgelesen, der sich aus der Summe Ihrer Einkünfte in Deutschland und der Schweiz ergibt. Dieser Prozentsatz wird dann nur mit den Einkünften aus Deutschland multipliziert.

Mit freundlichen Grüßen

G-B

Das kann man nicht pauschal beantworten. Es kommt dabei viel auf die Details an.