Sehr geehrte Fragestellerin Alynna,
die von Ihnen in der Schweiz erzielten Einkünfte sind grundsätzlich in der Schweiz zu
versteuern, da Sie nicht nur Ihren Tätigkeitsort sondern durch die Ummeldung auch
Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlagert haben. Leider kann ich Ihnen zu den
steuerlichen Vorschriften in der Schweiz keine Auskunft geben.
Durch den Rückumzug nach Deutschland vor dem Jahresende steht allerdings dem deutschen Staat das Besteuerungsrecht für das betreffende Jahr zu, da Sie durch Ihre
Ummeldung nach Deutschland wieder „unbeschränkt steuerpflichtig“ geworden sind.
Dies hat zur Folge, dass Sie in einer Einkommensteuererklärung alle in diesem Jahr erzielten Einkünfte erklären müssen, auch die Einkünfte in der Schweiz. Dies gilt selbst dann, wenn Sie in der Schweiz auf diese Einkünfte bereits Steuern entrichtet haben.
Nach Ihrem Vortrag waren Sie nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland arbeitslos bzw. Student, wobei ich bei meinen weiteren Ausführungen vorsichtig davon ausgehe, dass SIe keine Einkünfte aus Arbeitslohn, Vermietung oder gewerbliche Einkünfte erzielt haben.
Sollten Sie, außer den Einkünften aus der Schweiz, keine weiteren Einkünfte aus Arbeitseinkommen, gewerblicher Tätigkeit oder Vermietung in Deutschland in dem betreffenden Jahr erzielt haben, würden Sie auf die Einkünfte aus der Schweiz keine
weiteren Steuern in Deutschland zahlen.
Wenn Sie Einkünfte der vorgenannten Art, z.B. Arbeitseinkommen in Deutschland erzielt haben, dann würden die Einkünfte aus der Schweiz als so genannte Progressioneinkünfte den deutschen Steuersatz „etwas“ erhöhen, d. h. die Bemessungsgrundlage bleiben weiterhin alle Einkünfte, die in Deutschland erzielt worden sind, aber der Prozentsatz der Einkommensteuer wird in der Steuertabelle von dem Wert abgelesen, der sich aus der Summe Ihrer Einkünfte in Deutschland und der Schweiz ergibt. Dieser Prozentsatz wird dann nur mit den Einkünften aus Deutschland multipliziert.
Mit freundlichen Grüßen
G-B