Steuernachzahlung bei zwei Lohnsteuerkarten

Hallo zusammen,
ich arbeite derzeit bei zwei Arbeitgebern jeweils auf einer halben TVÖD E13-Stelle. Das Nettogehalt addiert sich derzeit auf mehr als ich haben würde, wenn ich bei einem Arbeitgeber mit 100% beschäftigt wäre - trotz Lohnsteuerklasse VI beim zweiten Arbeitsverhältnis. Meine Frage daher: Muss ich damit rechnen, dass ich Steuern nachzahlen muss?

Eindeutig ja und nicht zu wenig. Lässt sich leicht mit herkömmlichen Steuerprogrammen berechnen und man kann sich das Geld für die Nachzahlung zurücklegen.
Schönes Wochenende.

Hallo,
am Jahresende wird der Gesamtverdienst gerechnet, daraus wird der individuellen Steuersatz errechnet. Bei zahlung über Steuerklasse VI gibt es eigentlich immer etwas wieder, außer das andere ist die Steuerklasse V. Dann bei Zusammenveranlagung ist es etwas krietisch. Sind beide Gehälter zusammen wirklich der Betrag den es bei einer Vollzeitstelle geben würde? Über www.nettolohn.de kann man das mal nachhrechnen.
HG circan

Hallo,

schwer zu sagen, dafür bräuchte man die genauen Angaben (Bruttolohn; einbehaltene Abzüge etc.).

Ich würde aber auf jeden Fall was zurücklegen, da sie sich vor der Veranlagung nicht drücken können. (Kommt mir auch etwas komisch vor.

Hallo,
die Steuerklassen sind I und VI. Die beiden Beträge zusammen sind auch tatsächlich eine volle Stelle. Ich hab es mittlerweile nochmal nachgerechnet. Wenn ich nur eine 100%-Stelle mit Lohnsteuerklasse I hätte, würde ich ca. 300 Euro mehr steuern zahlen. Diesen Betrag werde ich zurücklegen. Ich vermute, dass das dann reichen sollte.

Vielen Dank für die Antworten.

Hallo,
schön das Du Dich nochmal gemeldet hast. Zu dieser ganzen Sache kommt ja noch, seit wann arbeitest Du auf 2 Steuerkarte?. Wenn Du Dir dann das komplette Bruttojahresgehalt auf nettolohn.de nachrechnen lässt, die Werbekostenpauschale beachtest, bekommst Du eigentlich ein gutes Ergebnis. Nachzahlungen mit Steuerklaase 6 kann ich mir fast gar nicht vorstellen :frowning:
HG Circan

Hallo!

Ruf beim Finanzamt an.

Tel-Nr. steht auf dem letzten Steuerbescheid
oben rechts.

Laß Dich mit der Lohnsteuer-Arbeitgeber-Stelle
verbinden.

Hallo, da muss ich passen. Was Du da schilderst ist mir schleierhaft. Durch die Steuerklasse VI hast Du im zweiten Arbeitsverhältnis wesentlich mehr Abzüge. Bitte prüfen Deine Abrechnungen noch einmal genau, ob Deine Arbeitgeber die Steuern richtig abgerechnet haben.
Gruß
Ella

Hallo, das ist schwer zu sagen, ohne konkrete Zahlen. Es kann sein, natürlich auch nicht. Einfach mal durchrechnen lassen. LG

Hallo ahab23,

wenn du über den vom Finanzamt festgelegten steuerfreien Brutto, abzüglchich deiner anrechenbaren Abzügen kommst, könnte es möglich sein , dass du mit einer Nachzahlung rechnen musst. Kann ich so leider nicht genau sagen.

Gruß
Kancicegiii