hallo zusammen,
ich habe eine frage zur steuererklärung.
angenommen man hat immer geld vom finanzamt zurückbekommen, hat aber nun für ein 3/4 jahr arbeitslosengeld bezogen, ist es dann korrekt das man auf einmal nachzahlen muss?
lg alexandra
hallo zusammen,
ich habe eine frage zur steuererklärung.
angenommen man hat immer geld vom finanzamt zurückbekommen, hat aber nun für ein 3/4 jahr arbeitslosengeld bezogen, ist es dann korrekt das man auf einmal nachzahlen muss?
lg alexandra
nachtrag:
es besteht eine gemeinsame veranlagung mit dem partner, und bisher war dieser der alleinverdiener, die ehefrau war 3 jahre im erziehungsurlaub und dann 1 jahr arbeitslos.
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[MOD] Komplettzitat gelöscht
ja, das passt, denn das Alg erhöht den steuersatz der ehegatten.
stichwort: progressionsvorbehalt
gruß inder
Das ist ein Fall, wo unter Umständen eine getrennte Veranlagung sinnvoll sein kann. Das berechnet jedes gute Steuerprogramm.
Man kann aber diese fiktiven Beispielsdaten mal hier posten und dann kann einer das hier mal berechnen.