Steuernachzahlung? Elterngeld/nicht verheiratet

Hallo,

wenn man nicht verheiratet ist und letztes Jahr ab August im Mutterschutz, danach Elternzeit war, muss man dann mit einer hohen Steuernachzahlung rechnen? Die Zeit davor war ein Beschäftigungsverbot (was ja eigentlich nicht ausmacht, außer dass die Pendlerpauschale wegfällt).

Sonst wurden immer 500 Euro zurückgezahlt und nun sollen laut Elster-Rechner 400 Euro nachzahlen werden.

Kann das einen so großen Unterschied ausmachen?

Gilt das nicht nur für Verheiratet mit der hohen Nachzahlung?

LG
Christine

wenn man nicht verheiratet ist und letztes Jahr ab August im
Mutterschutz, danach Elternzeit war, muss man dann mit einer
hohen Steuernachzahlung rechnen? Die Zeit davor war ein
Beschäftigungsverbot (was ja eigentlich nicht ausmacht, außer
dass die Pendlerpauschale wegfällt).

Sonst wurden immer 500 Euro zurückgezahlt und nun sollen laut
Elster-Rechner 400 Euro nachzahlen werden.

Kann das einen so großen Unterschied ausmachen?

Klar, das kann schon mal passieren.

Gilt das nicht nur für Verheiratet mit der hohen Nachzahlung?

Nein, denn es kommt auf die persönlichen Einkommensverhältnisse an.

400 Euro Nachzahlung ist relativ.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Grundsätzlich vorstellbar. Das Elterngeld wird steuerfrei ausgezahlt, aber treibt durch den Progressionsvorbehalt die Steuer für die vorherigen Einnahmen in die Höhe.

http://www.derwesten.de/wr/frage-des-tages/Steuern-a…

IOb die Größenordnung realistisch ist, kann ohne detaillierte Angaben nicht beurteilt werden.