Ich war von 2002-2008 in Altersteilzeit. Jetzt fordert das Finanzamt eine Abgabe der Lohnsteuer-Jahresausgleiche für die Jahre 2005 - 2007 binnen 3 Wochen an. Laut Lohnsteuerhilfsverein kommt eine Nachzahlung von rd. 2000 Euro plus Zinsen auf mich zu. (durch die lange Zeit habe ich keine belege zum Absetzen z.B. Arztkosten usw.) Wäre es ratsam noch einen Steuerberater aufzusuchen?
Hallo,
ja, dieser kann Ihnen sicher den besten Rat geben, dazu gibt es die Möglichkeit ggfl. über Kontoauszüge aus dem Zeitraum Aufwendungen nachzuweisen, dazu kann er dann die Pflicht zur Veranlagung für die zeiträume prüfen. Wenn Sie ggfl. vorher frei gestellt waren, kann man Ihnen, jetzt, nach den Neuregelungen aus fehlenden Belegen keinen Strick drehen, hierzu gibt es schon einige Fälle.
Also Steuerberater!
Grüße
Al
Hallo,
grundsätzlich wird der Steuerberater ohne Belege auch nicht viel weiter helfen können. Allerdings gilt normale die Verjährung mit einer Frist von 5 Jahren, welche die Jahre bis 2006 ausschließen würde. Aber nur wenn sie nicht durch eine Maßnahme nach § 231 AO unterbrochen wurde. Aufgrund des nur unzureichenden dargestellten Sachverhaltes, kann ich nur wenig dazu sagen, aber ich würde einen Steuerberater auf jeden Fall hinzuziehen.
Hallo,
auf jeden Fall gehen Sie bitte zu einem guten Steuerberater.
Bei Altersteilzeit muss immer eine Jahreslohnsteuererklärung abgegeben werden,
weil die zuvor steuerfrei ausgezahlten Aufstockungsbeträge bei der Berechnung
des Steuersatzes herangezogen werden.
Wenn Sie für den langen Zeitraum nur 2000 € nachzahlen müssen, kommen Sie
noch gut bei weg, bzw. haben wahrscheinlich ein geringeres Einkommen.
Aber lassen Sie das auf jeden Fall durch einen Profi machen.
MfG
Susanne Schmidt
Einen schönen guten Morgen Frau Werner,
so richtig werde ich Ihnen nicht helfen können, da Steuerrecht ein eigenes Kapitel ist.
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Mit freundlichen Grüßen
Vero777
Hallo Frau Werner,
das ist eine Frage, die können Sie nur selbst beantworten. Leider ist den wenigsten bekannt, dass die Aufstockungsbeträge dem sogen. „Progressionsvorbehalt“ unterliegen und dass es deshalb zu einer Steuernachzahlung kommen kann, da sich durch die Aufstockungsbeträge der Steuersatz für das sonstige steuerpflichtige Einkommen erhöht.
Wenn Sie keine Belege mehr haben, kan ihnen ein Steuerberater auch keine mehr erfinden.
Außerdem kostet der ja auch wieder Geld.
Leider gibt es für Ihre Frage keine „richtige“ Antwort.
Gruß
Ralf
Also zunächst stelle ich fest… 2005+2006 können nicht mehr angefordert werden, da eine sog. Festsetzungsverjährung eingetreten ist, heißt, Sie als Steuerpflichtiger können für diese Jahre keine Steuererklärung abgeben bzw. dass FA darf keine Steuererklärung anfordern. Anders sieht es aus, wenn bereits Erklärungen abgegeben wurden und diese nur unter Vorbehalt der nachprüfung nach §164(2) AO Stehen. Daher wäre mein Hinweis, entweder dem Lohnsteuerhilfeverein vertrauen, oder etwas mehr Geld bezahlen. Wobei beim Lohnsteuerhilfeverein in der Regel auch steuerlich fachkundige sitzen. Daher weiß ich nicht genau wie es sich in Ihrem Fall verhält. Mein Tipp wäre folgender:
gehen sie noch mal zum lohnsteuerhilfeverein und fragen da mal nach ob für diese Jahre nicht eigentlich Festsetzungsverjährung eingetreten ist und dadurch keine Steuererklärung mehr abgegeben werden muss.
Für 2007 sehe ich keine Chance vor der Abgabe der Steuererklärung weg zu kommen… Aber so wäre es nur für ein Jahr, für das Sie nachzahlungen zu leisten haben. Jedoch kann ihnen ein Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein eher Auskunft geben, da diese in der Regel ihre komplette Situation im Überblick haben.
Wenn keine Belege zum absetzen mehr vorliegen bleibt nur die Arbeitnehmerpauschale oder evtl. absetzbare Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Betrieb. Viel mehr pauschal absetzbare Kosten gibt es für Arbeitnehmer nicht und ohne Belege geht halt leider nichts.
Da der Lohnsteuerhilfeverein sich da wohl offensichtlich schon Gedanken zu gemacht hat wird auch sicherlich der Steuerberater nichts weiter machen können und der rechnet nach einer verpflichtenden Gebührenverordnung ab und kommt deshalb in aller Regel teurer.
Guten Abend,
der Steuerberater kann Ihnen da vermutlich auch nichts mehr retten, sondern verursacht nur zusätzliche Kosten.
Wenn Sie lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben, dann sind Sie doch beim Lohnsteuerhilfeverein gut aufgehoben. Wegen der kurzen Frist lässt das Finanzamt bestimmt über eine Fristverlängerung mit sich reden.
MfG Tagliatelle78
Hallo,
eine Ek Steuererklärung ist ziemlich einfach zu machen.Wenn der Hilfeverein diese Summe rausbekommt, wird es annährend korrekt sein.Auch noch für die 3 Jahre einen Berater zu bezahlen, da machste noch mehr Miese.
mfg
Hallo, Gertraud,
Steuerberatung in konkreten Einzelfällen ist nur bestimmten Berufsgruppen gestattet!
Hier dürfen nur allgemeine Steuerrechtsfragen diskutiert werden.
Du solltest Deine Fragen unpersönlich und allgemein formulieren und auch angeben, worauf sich die Nachzahlung gründet. Hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer von den Bezügen nicht abgeführt oder hattest Du noch weitere Einkünfte?
Siehe FAQ 1190 zu diesem Forum.
Gruß, RHG.
Ich war von 2002-2008 in Altersteilzeit. Jetzt fordert das Finanzamt eine Abgabe der Lohnsteuer-Jahresausgleiche für die Jahre 2005 - 2007 binnen 3 Wochen an. Laut Lohnsteuerhilfsverein kommt eine Nachzahlung von rd. 2000 Euro plus Zinsen auf mich zu. (durch die lange Zeit habe ich keine belege zum Absetzen z.B. Arztkosten usw.) Wäre es ratsam noch einen Steuerberater aufzusuchen?
Hallo
Ja auf jeden Fall. Ein guter Steuerberater kann da einiges rausholen. Bei einer Nachzahlung können Sie auch eine Ratenzahlung vereinbaren.
Gruß Andreas
Hallo,
ja das würde ich in jedem Fall tun. Einfach ein unverbindliches Gespräch führen und sehen was der Steuerberater für einen Vorschlag hat.
Gruß
Jürgen
Hallo Gertraud
ja es ist leider rechtens wenn das Finanzamt die Forderung stellt ,aber Du hast ja pauschalbeträge die du ansetzen kannst und auch den Weg zur Arbeit erkennt das Finanzamt an die Steuernachweise hast Du doch noch bestimmt und ich würde das nicht so voreilig sehen das Du 2000 euro zahlen musst ,denn ich denke so hoch wird Dein Einlkommen nicht gewesen sein .Wenn Du im Lohnsteuerverein bist kannst Du ja die Steuererklärung machen lassen ist immer billiger als beim Steuerberater falls Du es nicht selbst kannst.lG Tine
liebe frau g. werner,
ich würde in diesem fall empfehlen, einen steuerberater hinzu zu ziehen. der kostet zwar mehr geld als ein hilfeverein, ist aber meines erachtens nach wesentlich kompetenter bzw. weiss viel besser bescheid.
mfg. celine 1982
Hallo Gertraud,
entschuldige die späte Antwort. Ich denke, dass der Lohnsteuerverein nicht besser ist als ein Steuerberater. Insofern würde ich mir das Geld sparen.
Gruß Knarf