Steuernachzahlung gering halten

Hallo,

folgender Fall: ein Mann war letztes Jahr voll erwerbstätig (sozialversicherungspflichtige Tätigkeit) und hat nebenbei als Dozent gearbeitet. Dafür hat er nach Beendigung der Vorlesung das Geld bekommen. Jetzt hat er sich mal die Belege für die Einkommenssteuererklärung zusammen gesucht und festgestellt, dass es mehr als die steuerfreien 4800€ in dem Jahr waren.

Fragen:

  1. Gibt es unterschiedliche Sätze zur Nachbesteuerung z.B. da er freier Mitarbeiter war und es keine nichtselbständige Tätigkeit war?

  2. Kann er für diese Tätigkeit Fahrtkosten, Kosten für Arbeitszimmer etc. absetzen damit die Nachzahlung geringer wird?

Danke im voraus

Hallo,

folgender Fall: ein Mann war letztes Jahr voll erwerbstätig (sozialversicherungspflichtige Tätigkeit) und hat nebenbei als Dozent gearbeitet. Dafür hat er nach Beendigung der Vorlesung das Geld bekommen. Jetzt hat er sich mal die Belege für die Einkommenssteuererklärung zusammen gesucht und festgestellt, dass es mehr als die steuerfreien 4800€ in dem Jahr waren.

Fragen:

  1. Gibt es unterschiedliche Sätze zur Nachbesteuerung z.B. da
    er freier Mitarbeiter war und es keine nichtselbständige
    Tätigkeit war?

Nein, für die Einkommensteuer werden alle solche (steuerpflichtigen) Einkommen zusammengezählt, egal ob sie etwa aus abhängiger Beschäftigung, Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung stammen. Und aus dieser Summe resultiert dann die steuerliche Gesamtbelastung.

  1. Kann er für diese Tätigkeit Fahrtkosten, Kosten für Arbeitszimmer etc. absetzen damit die Nachzahlung geringer wird?

Wenn es tatsächlich einen Freibetrag in Höhe von 4.800€ geben sollte (ich habe gerade nur die 2.100€ nach §3 Nr. 26 EStG vor Augen), dann können auch nur Kosten abgesetzt werden, die diesen Betrag übersteigen. Arbeitszimmer dürfte bei nebenberuflicher Dozententätigkeit (die vielleicht nicht vorwiegend im Arbeitszimmer stattfindet) ohnehin schwierig werden. So wurde letztes Jahr bei einem Hochschulprofessor vom BFH festgestellt, dass sein Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Das dürfte dann bei nebenberuflichen Dozenten erst Recht so sein.
Also alles in allem sehe ich hier fast Bedarf für eine etwas professionellere Beratung (oder entsprechende Fragestellungen hier im Forum), die die konkreten Umstände berücksichtigen und Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen kann.

Grüße