Was haben denn die Steuerklassen mit der Einkommensteuer zu tun?
Aber rechnen wir doch mal, ob die Angaben wirklich plausibel sind:
Aus 31.779 Euro zvE resultieren 3.300 Euro Steuer. Bei 44.246 kommen wir auf 6.785 Euro Steuer, also ein Unterschied von 3.485 Euro.
Demzufolge müsste die Frau aus ihren (44.246 ./. 31.779 ./. 2.000) = 10.467 Euro Arbeitslohn Lohnsteuern in Höhe von (3.485 ./. 2.075 =) 1.410 Euro bezahlt haben. Das sind 13,7%, also knapp Eingangssteuersatz, und der ist bei Steuerklasse 5 nachvollziehbar.
Aus Nettoangaben lässt sich leider nicht viel machen. Denn aus den 10.467 Euro Arbeitslohn, 1.410 Lohnsteuern und rund 20% Sozialabgaben resultiert ein Nettolohn von rund 8000 Euro, das sind 666 Euro pro Monat.
Minilohn geht bis 450, über die fehlenden 16 Euro muss man sich nicht aufregen, es ist ja ohnehin alles gerundet. Passt also auch.
Schade nur, dass man es erst ausrechnen muss, weilo es nicht im Sachverhalt steht.
Die höhere Steuer entsteht zum einen aus dem Gewinn (2.000) und der Besteuerung des vormaligen Mindestlohns von 5.400 Euro, zusammen sind es also 7.400 Euro, die hier mehr besteuert werden. Macht einen Steuersatz von 28% (Grenzsteuersatz), das ist auch plausibel.
Die Ergebnisse aus dem „Kleingewerbe“ habe ich außen vorgelassen. Zum einen weiß ich nicht, wie hoch der Gewinn/Verlust in 2014 war (Angabe fehlt), zum andern sind bei all der überschlägigen Rechnerei 1.000 Euro mehr oder weniger auch nicht wichtig.
Da hätte ich besser beim Mini-Job bleiben können.
Erstens bleiben vom Mehrverdienst von 4.400 Euro immer noch 2400 übrig. Warum 2.400 Euro haben schlechter ist als sie nicht zu haben, weiß ich nicht.
Zweitens: ja, und den Mehrverdienst durch eine andere Tätigkeit erlangen. Dann bleiben die 5.400 aus dem Minijob bei der Besteuerung außen vor.