Steuernachzahlung nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO

Guten Tag,

ist es rechtens, daß das FA nach 5 Jahren Geld zurückfordert, nur weil die Unterlagen damals nicht „so genau“ geprüft wurden (Aussage des FA)?
Die Rechtslage hat sich während dieser Zeit nicht geändert und die Zahlen (und alle nötigen Unterlagen) lagen dem FA von Anfang an vor.

Vielen Dank für eine Antwort.

Guten Tag,

ist es rechtens, daß das FA nach 5 Jahren Geld zurückfordert,
nur weil die Unterlagen damals nicht „so genau“ geprüft wurden
(Aussage des FA)?
Die Rechtslage hat sich während dieser Zeit nicht geändert und
die Zahlen (und alle nötigen Unterlagen) lagen dem FA von
Anfang an vor.

Na das ging ja fix.
Wann wurden die ESt-Erklärung abgegeben? Was wurde angegeben? Wann ergingen die Bescheide? Da fast alle Bescheide vorläufig ergehen, vermute ich mal stark, dass es möglich ist. Und zur Entschuldigung des FA möchte ich auch vermuten, dass es vor allem der Erklärende war, der falsche Angaben gemacht hat und sich aus einer flüchtigen Überprüfungen seitens des Bearbeiters noch keine Rechtsanspruch ergibt, solange der Bescheid noch nicht endgültig geworden oder Verjährung eingetreten ist.
Auf den Bescheiden steht sicher ein Hinweis auf § 164 AO http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__164.html, wonach die Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist. Und diese Nachprüfung hat jetzt stattgefunden. Dafür haben die einfach mal noch vier Jahre Zeit.

Grüße

Auf den Bescheiden steht sicher ein Hinweis auf § 164 AO
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__164.html, wonach
die Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung
ergangen ist. Und diese Nachprüfung hat jetzt stattgefunden.
Dafür haben die einfach mal noch vier Jahre Zeit.

Wie ist denn das gemeint? Ab jetzt noch 4 Jahre?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald