Steuernachzahlung: Steuerklasse 3 5 vs. Splittingvorteil

Hallo zusammen

ich suche im Netz vergebens nach einem Rechner für folgende steuerrechtliche Frage:
Angenommen ich verdiene 70 tsd. brutto, meine Frau nichts wg. Kinderbetreuung und wir haben die Steuerklassen 3-5 (ich 3) gewählt: wie kann ich errechnen, wie hoch eine mögliche Nachzahlung wäre? Ich führe durch die Klasse 3 entsprechend weniger Steuern ab als ich eigentlich tun müsste. Auf der anderen Seite steht der Splitting Vorteil (Zusammenveranlagung), der meiner Meinung nach in die entgegen gesetzte Richtung wirken müsste ( bei 4-4 bringt dieser idR eine Rückerstattung).
Sofern diese Annahmen korrekt sind, wie kann ich dann ermitteln, ob und in welcher Höhe eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung bei unterjähriger 3-5 Besteuerung zu erwarten ist? (Elterngeld, Werbungskosten etc. mal außen vor gelassen)

Danke für eure Hilfe

Servus,

wenn es keine anderen Einkünfte außer denen mit Lohnsteuereinbehalt gibt, und wenn es keine Bezüge gibt, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (Elterngeld, Erziehungsgeld oder sowas), dann gibt es bei III/V keine Nachzahlung: Ein alleinverdienender Ehegatte zahlt mit Steuerklasse III genau die Lohnsteuer, die auch als ESt festgesetzt würde, wenn die N-Einkünfte dieses Ehegatten das einzige sind, was auf die festzusetzenden ESt Einfluss hat.

Wenn es andere Einkünfte gibt, oder wenn es Bezüge gibt, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, lässt sich 2015 ziemlich präzise simulieren, indem man sich unter Elster eine Kopie von 2014 macht und in diese die erwarteten Werte für 2015 eingibt: Die Änderungen zwischen diesen beiden Jahren haben keine wesentliche Auswirkung.

Schöne Grüße

MM

Eine Änderung in Bezug auf die Jahressteuer wird sich nicht ergeben, egal ob 3/5 oder 4/4. Das sind ja nur die Merkmale nach denen der Arbeitgeber monatlich die Steuer abzieht. Durch die Einkommensteuererklärung wird ja erst die Stuer festgelegt. Dort geht es dann nach der Höhe der Gesamteinkünfte und nicht mehr nach Steuerklassen. Also wer durch die Wahl „günstiger“ Steuerklassen weniger voraus zahlt, hat eventuell eine Nachzahlung zu erwarten und wer durch eine „schlechte“ Steuerklasse viel monatlich zahlt, bekommt vermutlich eine Rückzahlung.
An der Gesamtsumme der Steuern wird sich aber nichts ändern.

Hallo,

ich suche im Netz vergebens nach einem Rechner für folgende steuerrechtliche Frage:
Angenommen ich verdiene 70 tsd. brutto, meine Frau nichts wg. Kinderbetreuung und wir haben die Steuerklassen 3-5 (ich 3) gewählt: wie kann ich errechnen, wie hoch eine mögliche Nachzahlung wäre? Ich führe durch die Klasse 3 entsprechend weniger Steuern ab als ich eigentlich tun müsste. Auf der anderen Seite steht der Splitting Vorteil (Zusammenveranlagung), der meiner Meinung nach in die entgegen gesetzte Richtung wirken müsste ( bei 4-4 bringt dieser idR eine Rückerstattung).
Sofern diese Annahmen korrekt sind, wie kann ich dann ermitteln, ob und in welcher Höhe eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung bei unterjähriger 3-5 Besteuerung zu erwarten ist? (Elterngeld, Werbungskosten etc. mal außen vor gelassen)

Ob es da tatsächlich einen sinnvollen Rechner im Internet gibt, weiß ich nicht. Ich finde da nur welche, die das falsche Mantra von der „richtigen“ Steuerklasse wiederholen. meist wird da dann verglichen, wie hoch die Vorauszahlungen bei der Wahl der jeweiligen Kombinationen sind. Wenn man alles andere mal weglässt, dann sollte da immer die IV/IV mit dem entsprechenden Faktor der tatsächlichen Jahressteuer am nächsten liegen. Im vorliegenden Fall macht das vielleicht 1 oder 2 Euro pro Monat aus, die man zuviel vorauszahlt.
Ansonsten würde ich einfach den Erwerb einer Software, die einem bei der Steuererklärung unterstützt. Die Erklärung muss man bei der Wahl III/V oder Faktor ohnehin abgeben. Wenn dann noch sowas wie Elterngeld dazukommt, sieht das natürlich schon wieder anders aus, weil darauf keine Vorauszahlungen erhoben werden, es aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Mit so einer Software kann man das so ungefähr durchspielen und bekommt vielleicht noch andere Tipps, was noch abgesetzt werden könnte, was man sonst nicht gleich so auf dem Schirm hat.

Grüße

Servus,

die Frage bezog sich darauf, wie in der beschriebenen Situation die Höhe einer zu erwartenden Nachzahlung oder Erstattung prognostiziert werden kann.

Schöne Grüße

MM

Hallo sukram81,

es gibt eine Seite, wo man einen relativ guten und zuverlässigen Gehaltsrechner findet:
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/home/rechner…

Ansonsten kann dem zugestimmt werden, was andere schon beantwortet haben. Es wird immer die Gesamteinnahme des Bruttojahreseinkommens besteuert, unabhängig von der Steuerklassenwahl. Sollte man daran interessiert sein, im Voraus schon zu wissen, welche Steuerlast auf einen zukommt, wäre die Ausgabe für eine Steuer-CD sinnvoll. Da kann man alles eingeben und durchspielen, auch wird ein Vergleich der Steuerklassen angezeigt.

Viel Glück!

Servus,

das zu versteuernde Einkommen umzutaufen in

Gesamteinnahme des Bruttojahreseinkommens

ist extrem ungünstig, fürchte ich - die vielen Schritte von den Einnahmen „Steuerbrutto“ bis zum zu versteuernden Einkommen sind für Leute, die nicht ständig damit umgehen, schon verwirrend genug.

Schöne Grüße

MM