Steuernfragen - Hochzeit, Elterngeld,

Ich wüsste gerne was übers Steuerrecht - vielleicht kann ja jemand antowrten. Ist nur ein hypothetischer Fall - weder Eheschließung noch Schwangerschaft sind geplant.

Nun meine Fragen:

Wie wirkt sich eine Eheschließung im Jahr der Hochzeit aus? Beide Eheleute arbeiten, haben ein gemeinsames Kind. Sie arbeitet Teilzeit, zahlt derzeit keine Steuern, nur Sozialversicherungsbeiträge - Verdinest - brutto um die 820 €. Er ist bescheidener "Klein"verdiener. Gehalt um die 1800 € im Monat.
Vom Finanzamt gab es einen Link zu einer Internetseite, auf der man die Steuerklassenkombinationen ansehen kann.
Einigkeit - es sollte die Klassenwahl 4/4 sein, damit bei der Erklärung keine Nachzahlung droht und beide lieber ausgezahlt bekommen möchten.
Nun heißts ja immer, dass man im Jahr der Eheschließung ne Menge „Schotter“ erstattet bekommt, weil man so veranlagt wird, als sein man das gesamte Jahr verheiratet gewesen? Stimmt das, oder ist das eine Fehlinformation, die sich immer weiter trägt?
Kennt sich da jemand mit aus? Meine was von wegen mögliche Erstattung der Steuern, …

Wie wirkt sich Elterngeld auf die Steuern aus, wenn es aber der Geburt nur einen Alleinverdiener gibt? Was ist, wenn man den Zahlungszeitraum streckt? Ist dann die steuerliche Belastung für den Alleinverdiener geringer? Die Hinzuberechnenung vom Elterngeld bei den Steuern gilt ja erst quasi ab der Veranlagung - sprich man muss so oder so nachzahlen, denn der Arbeitgeber zieht beim Alleinverdiener ja die Stuerlast in korrekter Höhe ab. Oder irre ich mich da?

Würde mich über ne kurze Einschätzung freuen, auch wenn unsere Mitarbeiter im Fianzamt nett sind und nicht beißen …

Danke und
lG
Molika

Hi,

da freue ich mich, mal die FAQ empfehlen zu können
FAQ:2737
FAQ:2744
FAQ:2770
FAQ:2720

Vom Finanzamt gab es einen Link zu einer Internetseite, auf
der man die Steuerklassenkombinationen ansehen kann.

Die Wahl der Steuerklasse ist für die Höhe der endgültigen Steuer unerheblich.

Nun heißts ja immer, dass man im Jahr der Eheschließung ne
Menge „Schotter“ erstattet bekommt, weil man so veranlagt
wird, als sein man das gesamte Jahr verheiratet gewesen?
Stimmt das, oder ist das eine Fehlinformation, die sich immer
weiter trägt?

es gibt oft eine Erstattung, aber es kommt immer auf den Einzelfall an.

Wie wirkt sich Elterngeld auf die Steuern aus,

Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt
(zur Wirkungsweise siehe FAQ:2812)

wenn es aber
der Geburt nur einen Alleinverdiener gibt? Was ist, wenn man
den Zahlungszeitraum streckt?

Das kann man am besten mit einem PC Programm durchrechnen und die Varianten durchspielen.

Schöne Grüße
C.