Angenommen, Person A arbeiet für wenige Wochen als Aushilfe auf Honorarbasis, will aber in Zukunft wieder nach einer normalen Festanstellung suchen. Muss Sie für diese kurze Zeit bei der Rechnungsstellung die normale Steuernummer angeben, oder kann Sie ganz auf Angabe einer Steuernummer verzichten (da sie ja keine Steuer mit auf die Rechnung stellt und es nichts zu versteurn gibt), da sie ja nicht vorhat auch weiter auf Honorarbasis zu arbeiten.
Servus,
dass es da nichts zu versteuern gibt, ist ein Gerücht. Ob ESt fällig wird oder nicht, hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte im Kalenderjahr ab.
Aber USt wird jedenfalls nicht abzuführen sein, da Kleinunternehmer gem. § 19 I UStG, somit eine Reihe von Erleichterungen betreffend Pflichtangaben auf der Rechnung. Aber § 14 IV Nr. 2 UStG, Angabe der Steuernummer, giltet auch für Kleinunternehmer. Steuernummer muss angegeben werden.
Et c’est ainsi qu’Allah est grand.
Schöne Grüße
MM