Hallo ,
folgende Annahme:
Es gibt einen ausländischen Stundent mit Studentenvisum, der seit juli sein studium beendet hat und seit september beschäftigt ist. Sein Verdienst liegt zwischen 1400-1550 Euro Netto im Monat, also ca. 2250-2500 Euro Brutto. Er bezahlt die vollen Beiträge für Rentenversicherung, Sozialversicherung und Lohnsteuern. Von Januar bis September war er nicht beschäftigt und wurde von seinen Eltern finanziert (also kein eigenes Einkommen). Nun folgende Fragen:
Welche Steuern könnte er am Ende dieses Jahres zurückerstattet bekommen (grob)?
Wie lange dauert die Rückerstattung vom FA?
Ab wann kann die Steuererklärung beim FA abgegeben werden?
Gibt es jemand der ihm diesbezüglich individuell kostenlos oder zumindest kostengünstig (d.h. unter 100 euro) beraten kann ?
Welche Steuern könnte er am Ende dieses Jahres zurückerstattet
bekommen (grob)?
Die gesamte einbehaltene Lohnsteuer. Komplett.
Wie lange dauert die Rückerstattung vom FA?
Man kann hier eine sehr einfache Steuererklärung abgeben und dazu noch mit Elster übermitteln - dann dürfte das ein Fall von etwa drei Wochen sein. Aber bitte keinesfalls drauf verlassen! Es gibt für das FA (fast) keine Fristen, innerhalb der die Prüfung der Erklärung abgehandelt sein muss. Aber einige Monate weniger als beim Vorsteuervergütungsverfahren in Italien sind schon drin
Ab wann kann die Steuererklärung beim FA abgegeben werden?
Dazu muss (1) die Einkommensteuer entstanden sein - mit Ablauf des 31.12. - (2) die Daten zu Steuerbrutto, einbehaltener LSt usw. vom Arbeitgeber an den Fiskus übermittelt und das zugehörige Protokoll ausgehändigt sein (normalerweise um den 9. Januar) und (3) für eine beschleunigte Bearbeitung das Programm Elster für Steuererklärungen 2007 verfügbar sein (wird denke ich Mitte-Ende Januar sein).
Gibt es jemand der ihm diesbezüglich individuell kostenlos
oder zumindest kostengünstig (d.h. unter 100 euro) beraten
kann ?
Wenn keine anderen Einkünfte (Kapitalvermögen, Vermietung etc.) vorliegen: Lohnsteuerhilfevereine sind etwas günstiger als Steuerberater, und für so einen Fall vollkommen ausreichend.