Steuernummer 0000000000000000

Wenn man einen Antrag auf Wohnungsbauprämie ausfüllt, stehen dort einige persönliche Angaben, die man gegebenenfalls korrigieren soll. Was hat das zu bedeuten wenn unter „Steuernummer“ ganz viele Nullen stehen?
Bei dem Prämienberechtigten handelt es sich um einen Schüler, der noch nie Steuern zahlen musste. Kann es also sein, dass er gar keine Steuernummer hat und auch keine angeben muss?
Was ist überhaupt eine Steuernummer? (= wer setzt sie fest? ; wozu braucht man sie?)

Hallo Hupe,

Wenn man einen Antrag auf Wohnungsbauprämie ausfüllt

bei welchem Antrag und welchem Veranlagungsjahr bist du bitt?
und welchen Antrag meinst du?? - Da es seit neuestem ja keine staatliche - oder auch steuerliche Förderung für selsbstgenutzen Wohnraum mehr gibt.

dort einige persönliche Angaben, die man gegebenenfalls
korrigieren soll. Was hat das zu bedeuten wenn unter
„Steuernummer“ ganz viele Nullen stehen?

wo kommt der Angrag her - ein Antragsformular ist normalerweise nie - vorausgefüllt.

Bei dem Prämienberechtigten handelt es sich um einen Schüler,
der noch nie Steuern zahlen musste.

dann hat der auch keine Steuernummer!

Kann es also sein, dass er

gar keine Steuernummer hat

Das kann so sein!

und auch keine angeben muss?

vielleicht muss er eine beantragen?!

Was ist überhaupt eine Steuernummer? (= wer setzt sie fest? ;

Die St-Nr.: ist die individuelle Nummer des Veranlagungsfinanzamtes - unter der ein Steuerpflichtiger z.B. zur Einkommensteuer - oder auch Umsatz- oder Körperschaftsteuer geführt sprich auch veranlagt wird.

Die Steuernummer wird nicht festgesetzt - sondern vergeben - von dem für die jeweilig zuständige Steuerfestsetzung zuständige Finanzamt. Evtl. verschiedene zuständige Finanzämter für einen Steuerpflichtigen - aber unterschiedliche Steuerarten - von jedem zuständigen Finanzamt eine eigene Steuernummer für die jewweilige zu veranlagende Steuerart.

wozu braucht man sie?)

für die Abgabe der jeweiligen Steuererklärung - an das für diese Steuerart zuständige Finanzamt.

Steuernummern sind in Deutschland - je nach Bundesland - anders aufgebaut (strukturiert). In NRW sind Steuernummern wie folgt aufgebaut: (5)xxx/xxxx/xxxx - wobei die 5 (für NRW-FA steht) ist aber nicht Gegenstand der individuellen Steuernummer:
XXX=Finanzamtnummer (jedes FA in NRW hat eine eigene 3-stellige Nummer
/XXXX gibt den Bezirk der Zuständigkeit des FA`s an (Vororte oder so)
/XXXX ist die persönlich zugeordnete individuelle Nummer des Steuerpflichtigen.

z.B.: 5125/5012/1234 heißt
(5)ist NRW : 125/ ist Finanzamt Neuss I
125/5012/ Bezirk 5012 im FA Neuss I (könnte Vorort Norf sein)
125/5012/1234 individuelle Person
also:
(5)125/5012/1234 NRW/NeussI/Neuss-Norf/Rainer Zufall

soweit verstanden.
Grüsse Rainer (der immer für eine Rückantwort dankbar ist.

Servus,

bei welchem Antrag und welchem Veranlagungsjahr bist du bitte?

Die Anträge auf Wohnungsbauprämie werden von Bausparkassen mit dem jeweiligen Jahreskontoauszug verschickt und auch von den Bausparkassen verwaltet. Diese benötigen zur Prüfung des maßgeblichen Einkommens regelmäßig die Steuernummer, unter der dieses veranlagt worden ist.

und welchen Antrag meinst du?? - Da es seit neuestem ja keine
staatliche - oder auch steuerliche Förderung für
selbstgenutzen Wohnraum mehr gibt.

Der Fragesteller spricht nicht von Eigenheimzulage, sondern von Wohnungsbauprämie. Die ist zwar ein Musterstück an Mißverhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Wirkung, aber es gibt sie noch. Immer noch.

wo kommt der Angrag her - ein Antragsformular ist
normalerweise nie - vorausgefüllt.

Dochdoch. Die Bausparkasse füllt den Antrag komplett aus, und wenn alles, was drinsteht, so richtig ist, braucht er bloß noch Datum und Unterschrift.

Näheres kann man nachlesen in:

http://www.bundesrecht.juris.de/wopg/index.html

Mit der Frage, wie die Prüfung des maßgeblichen Einkommens stattfindet, wenn es keine Veranlagung gibt, habe ich mich nicht beschäftigt. Ich täte den Sachverhalt schlicht formlos erläutern und mit dem Antrag zusammen an die Bausparkasse schicken.

Schöne Grüße

MM

Eine Steuernummer erhält man, sobald man eine Einkommensteuererklärung macht (oder machen muss).
Beim Antrag auf Wohnungsbauprämie wird sie mit aufgeführt, weil die Gewährung dieser Prämie vom Nettoeinkommen des jeweiligen Jahres abhängt (welches sich ja so aus Bruttoeinkommen-Steuern ergibt).

Beatrix

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Moin,

danke für die Hilfe soweit.

Jetzt habe ich noch eine andere Frage:
Aus unzuverlässiger Quelle habe ich soeben erfahren, dass ab nächstem Jahr „Zinsen“ im Steuerrecht eine eigene Kategorie sein werden und nicht mehr zu „Einkommen“ gehören.
Dieses Jahr kann man ja noch einen Schein holen, mit dessen Hilfe man keine Steuern auf seine Zinsen zahlen muss, selbst wenn diese den Freibetrag übersteigen, sofern man kein oder nur wenig anderes Einkommen hat (z.B. als Schüler/Student). Wenn die besagte Quelle also Recht hat, geht das ab nächstem Jahr nicht mehr.
Kann das jemand verifizieren?

Servus,

die Quelle hat bloß die halbe Wahrheit erzählt.

Auch mit der Abgeltungssteuer wird es möglich sein, Einkünfte aus Kapitalvermögen in der ESt zum persönlichen Steuersatz veranlagen zu lassen. Das ist bei einem Steuersatz von Null eine ziemlich rentable Angelegenheit, und bis zu einem Steuersatz von 25% immer noch spannend.

Der Unterschied zur bisherigen Quellensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen ist bloß, daß diese für Leute mit höheren Steuersätzen anders als bisher mit der Abgeltungssteuer erledigt sind.

Kurz: Die Abgeltungssteuer ist faktisch eine Begrenzung des Steuersatzes für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Wer plietsch genug ist, daß er aus z.B. selbständiger Arbeit hohe Einkünfte erzielt, hat dabei das Nachsehen.

Sozusagen ein Kniefall Berlins vor dem heiligen St. Pragmatismus.

Warum die Werbung aller möglichen Kreditinstitute so gut funktioniert, die da suggeriert, es handele sich um irgendeine neue zusätzliche Steuer, die man dringend vermeiden müsse, verstehe ich überhaupt nicht. Ein Grenzsteuersatz von 25% ist zumindest für Ledige schnell erreicht, und alle, die drüber liegen, könnten sich eigentlich dran freuen, daß zwar die Arbeit nix einbringt, weil der Staat auf der Lohntüte sitzt, aber wenigstens der Sparstrumpf ein Stück weit in Ruhe gelassen wird.

Schöne Grüße

MM

Das bedeutet ja, dass diese Abgeltungssteuer für jemanden ohne andere Einnahmequellen als Zinsen sogar besser ist als der momentane Zinsabschlag, weil bei dem dann eigentlich nichts mehr versteuert wird - noch nicht einmal, wenn er über 801 Euro Zinsen im Jahr kassiert!

Danke für die Antwort!

Das bedeutet ja, dass diese Abgeltungssteuer für jemanden ohne
andere Einnahmequellen als Zinsen sogar besser ist als der
momentane Zinsabschlag,

Eigentlich nicht, eigentlich bleibt für ihn alles gleich, sofern er NV-Bescheinigung einreicht oder Steuererklärung macht. Die Abgeltungssteuer wird ja im Prinzip genauso wie der bisherige Abschlag erhoben. Vorteile genießt nur, wer einen Grenzsteuersatz über 25% hat: der braucht die Zinsen in der Steuererklärung nicht mehr angeben, und bei der Bank wurden sie ja nur mit 25% (plus Soli/Kirchensteuer) belastet.

Viele Grüße,
Sebastian

Prinzipiell ist es doch so, dass man zur Zeit einen gewissen Freibetrag bei der Einkommensteuer hat, der allerdings größer als 801 Euro ist (keine Ahnung, wie groß der genau ist). Der Freibetrag bei der Steuer auf Kapitalerträge ist standardmäßig auf 801 Euro festgelegt. Aber wenn man das irgendwie beantragt, dann kann man den gesamten Freibetrag der Einkommensteuer auf die Steuer für Kapitalerträge „verschieben“. Der jetzige Freibetrag auf die Zinsen ist danach also nur maximal so groß wie der Freibetrag der gesamten Einkommensteuern (wie groß ist der denn?).
Angenommen jemand hat sehr hohe Zinseinkünfte, allerdings kein sonstiges Einkommen, dann muss er momentan was von den Zinseinnahmen abzwacken, die über den Freibetrag der gesamten Einkommensteuer hinausgehen - ab 2009 allerdings nicht mehr. Also ist die neue Steuer für solche Leute besser.

So habe ich das gemeint und ich hoffe es ist richtig (?)

Prinzipiell ist es doch so, dass man zur Zeit einen gewissen
Freibetrag bei der Einkommensteuer hat, der allerdings größer
als 801 Euro ist (keine Ahnung, wie groß der genau ist).

Für ledige Personen: 7.664 € im Jahr.

Also ist die neue Steuer für solche Leute besser.

So habe ich das gemeint und ich hoffe es ist richtig (?)

Nein, leider nicht richtig. Wer diesen Grundfreibetrag überschreitet mit bspw. Einkünften aus Kapitalvermögen, der zahlt dann Steuern nach seinem persönlichen Steuersatz. Bei der Abgeltungsteuer zahlt er für alle Zinsen über 801 € einen Steuersatz von 25 %. Und da wäre es natürlich wesentlich günstiger, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und bspw. nur 15 % Steuern zu zahlen.