Hallo, folgende Frage:
Im Privathaushalt soll für eine Seniorin eine sv-pflichtige Betreuungskraft eingestellt werden. Zur korrekten Abrechnung benötigt die abrechnende Stelle eine Steuernummer des Arbeitgebers. Arbeitgeberin ist die betreute Person (als Privatperson) selber.
Logischerweise erwirtschaftet der Betrieb keine Einkünfte. Es entstehen quasi nur die Kosten für die eingestellte Arbeitskraft.
Welche Steuernummer ist in diesem Fall anzugeben. Muß beim Finanzamt eine „StNr“ beantragt werden, so wie es Existenzgründer zu tun haben?
Für hilfreiche Antworten danke ich im Voraus.
Gib deine Steuernummer an, wenn das Finanzamt dir eine andere verpassen will, dann machen die das schon von Amts wegen, du musst da garnix tun.
Bei Umgang mit Behörden gilt: Stay cool, calm and collected!
Servus,
als Arbeitgeber wird der Steuerpflichtige eine neue Steuernummer bekommen. Wenn er seine aktuelle Steuernummer angibt, wird das angestoßen.
Nicht angestoßen wird die Zuteilung einer Betriebsnummer von der Arbeitsagentur. Das muss er selber machen.
Schöne Grüße
MM