Bisher mußte man auf Rechnungen seine eigene Steuernummer mit angeben. Nun habe ich gehört, dass man jetzt auch auf ausgehende Gutschriften die Steuernummer DES EMPFÄNGER, also die meines Kunden abgeben muß. Ist das richtig ???
Hallo Hermann,
das kommt drauf an.
Gutschrift im Sinn von Stornierung oder Minderung einer eigenen Rechnung, also „Rechnung mit umgekehrtem Vorzeichen“: Eigene Steuernummer.
Gutschrift im Sinn von Abrechnung einer Leistung, die deren Empfänger erbracht hat (Honorar, Provision …), also „ersetzt Rechnung, die der Empfänger der Gutschrift stellen würde“: Steuernummer des Empfängers.
Schöne Grüße
MM
Danke, das ist eine Auskunft die ich verstehe. Vielen Dank, hat mir sehr geholfen !
Nur noch kurze Info und Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 28.6.2002 betreffend der Angabe der Steuernummer.
Danach ist der Gutschriftempfänger verpflichtet, dem Aussteller der Gutschrift seine Steuernummer mitzuteilen.