Steuernummer auf Supermarktkassenzettel nötig?

Hallo,

jemand möchte den Mietern seiner Grundstücksgemeinschaft zu Weihnachten jeweils eine Flasche Wein zukommen lassen (Kosten knapp 10 Euro je Flasche, 9 Mieter sind es insg.). Gekauft werden die Flaschen im Supermarkt. Der Kassenbeleg wird natürlich aufgehoben. Auf dem Kassenzettel steht jedoch nicht die Steuernummer des Supermarktes, ist das ein Problem? Der Finanzamt fordert doch, dass die Steuernummer immer angegeben wird, sonst wird das ganze nicht anerkannt. Soll die Person jetzt noch mal zum Supermarkt rennen und die Steuernummer eintragen lassen, was ist falls die das nicht machen wollen?

Danke schon mal für die Antworten.

Ach ja, ich glaub mal was darüber gelesen zu haben,dass das erst ab 100 Euro gilt mit der Steuernummer, stimmt das? Dann wäre es ja egal, da die Rechnung unter 100 Euro liegt.

hy,

stimmt.

hier der nachweis:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/umsatzsteuer/064,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Nachzulesen unter Punkt 5

Hier die definition „Kleinbetragsrechnung“:
http://bundesrecht.juris.de/ustdv_1980/BJNR023590979…

gruss

Hi !

Die Angabe der Steuernummer ist nur dann erforderlich, wenn aus der Rechnung ein Vorsteuerabzug hergeleitet werden soll. Da bei Vermietung zu Wohnzwecken ein Vorsteuerabzug nicht in Betracht kommt, ist auch der Ausweis der Steuernummer des Supermarktes in seinen Belegen nicht erforderlich.
Für die Berücksichtigung der Rechnung im Rahmen der Gewinnermittlung (Einkommensteuer) ist der Ausweis der Steuernummer des Supermarktes nicht erforderlich.

BARUL76

.