liebe leute,
eine mglw. dämliche frage: warum muss eine freiberuflich tätige hebamme auf ihrer rechnung ihre steuernummer draufdrucken? ich dachte, dass hätte nur eine relevanz wegen der umsatzsteuer? die stellt aber eine hebamme doch gar nicht in rechnung?? was wird denn mit dieser steuernummer seitens der krankenkassen gemacht?
danke für die aufklärung!
Hallo,
was wird denn mit dieser steuernummer seitens der krankenkassen
gemacht?
der Empfänger der Rechnung macht gar nichts, außer zu prüfen, ob sie draufsteht, da er sonst die für ihn enthaltene Vorsteuer nicht geltend machen kann. Geprüft werden sie höchstens bei einer UST-Prüfung durch das Finanzamt.
Bei Krankenkassen ist es aber dann wirklich seltsam, weil die (aus mir persönlich unerfindlichen Gründen) keine Vorsteuer aus den Versicherungsleistungen geltend machen können. Vermutlich wollte man für die nicht extra eine Ausnahmeregelung ins Gesetz schreiben.
Cu Rene
Man könnte vermuten, dass auch die Krankenkassen eine ordnungsgemäße Rechnung brauchen. Egal ob Vorsteuerabzug oder nicht. Aber das ist reine Vermutung.
warum muss eine freiberuflich
tätige hebamme auf ihrer rechnung ihre steuernummer draufdrucken?
Es steht halt so im Umsatzsteuergesetz; und das unterscheidet hier (warum auch immer) nicht zwischen Unternehmern, Kleinunternehmern und anderen Leuten, die keine MwSt abführen müssen.
Vielleicht ergänzt MM noch was Informatives und Humorvolles zu dieser Antwort.
Gruß JK
Servus,
die Vorschrift, daß der Aussteller der Rechnung die Steuernummer oder die USt-ID-Nummer auf der Rechnung angeben muß, ist eine Reaktion der Bundesregierung darauf, daß Deutschland innerhalb der EU betreffend den Umfang des USt-Betruges seit geraumer Zeit immer unter den ersten Plätzen zu finden ist und dafür auch schon hie und da von Brüssel den Zeigefinger gezeigt kriegte.
Ich hab in Zeiten vor dieser Regelung ein paar Fällcher erlebt, in denen allerlei mittelgut bezahlte Beamte eine Mordsakrobatik aufziehen mussten, um zu zeigen, daß der Rechnungsempfänger hätte wissen müssen, daß es den Rechnungsaussteller gar nicht bzw. nicht als in D USt-pflichtigen Unternehmer gibt.
Und was da aufgegriffen wurde, war nur die Spitze eines Eisbergs - es handelte sich um höchst dilettantisch zurechtgetürkte bzw. -polonisierte und -krawotisierte Rechnungen. Tausende bessere Fakes sind da anstandslos durchgegangen.
Mit Steuernummer und USt-ID-Nummer kann man das bei einer USt-Sonderprüfung ratzfatz zwischen Zeitunglesen und Kaffeetrinken erledigen, und braucht dafür nicht einmal so eine böse Institution wie die italienische Finanzpolizei, die von erbosten Mammas und Nonnos gesteinigt wird, wenn sie ein Mädel auf der Straße nach dem Beleg für die gekauften Bonbons fragt…
Was die Krankenkasse und deren Vorsteuerabzug betrifft: Ich mag mir nicht den § 14v oder § 15u UStG vorstellen, der diesen Spezialfall in eine der Systematik des UStG entsprechende Form brächte: Das wäre wahrscheinlich ein Monstrum, das selbst gewiefte Germanisten nicht mehr als deutschsprachig erkennen könnten. Es ist einfacher, die Vorschrift schlicht auch für Fälle stehen zu lassen, in denen sie bloß eingeschränkt sinnvoll ist. Da wird mir auch Bierdeckel-Guido zustimmen, hoffe ich doch.
Schöne Grüße
MM
vielen dank zusammen, die sache ist ja dann geklärt. und vielen dank für den kommentar von mm. das steuerrecht bietet ansonsten ja keinen anlass für lacher…