Ein Antrag beim FA zur Erteilungen einer Steuernummer für freiberufl. Kleinunternehmertätigkeit führte zur Erteilung der Steuernummer 12345/12345.
Das FA schrieb dazu, dass diese Nummere für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewinnermittlung nach §4 EStG gelte.
Frage:
Gilt diese neue Nummer jetzt nur für Einkünfte aus der Keinunternehmertätigkeit oder ist es auch die persönliche Nummer, unter der der Freiberufler (mit all seinen anderen persönlichenSteuerangelegenheiten) beim FA geführt wird. Sinn der Beantragung war ja eine Nummer auf den Rechnungen ausweisen zu können, die eben keinen privaten Bezug hat (Datenschutzgründe).