Steuernummer bzw. UST-ID angeben?

Hallo,

muss man als Anwalt eigentlich auf seinen Briefen auch die Steuernummer bzw. die UST-ID angeben, so wie es auf Firmenbriefbögen oft der Fall ist oder braucht man das nicht?? Würd mich mal interessieren, hab aber bisher noch keine Anwaltspost bekommen, so das ich das nich nachgucken kann.

LG Erika

hallo,

auf den briefen nicht, aber auf den rechnungen…

gruß vom inder

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Hallo,

muss man als Anwalt eigentlich auf seinen Briefen auch die
Steuernummer bzw. die UST-ID angeben, …

Muss der Anwalt die Steuernummer bzw. die UST-ID auf seiner Homepage angeben?
Gibt es dazu ein Gesetz/Vorschrift? (Link)?

gruß JoKu

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ustg_1980/__…

Hallo!

Muss der Anwalt die Steuernummer bzw. die UST-ID auf seiner
Homepage angeben?
Gibt es dazu ein Gesetz/Vorschrift? (Link)?

Ja, § 6 Nr.6 TDG: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html

nicht wirklich
Hi,

Ja, § 6 Nr.6 TDG:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html

Sorry wenn ich mich traue einem Anwalt zu widersprechen :wink:
In diesem Link finde ich lediglich einen Hinweis auf die HRA-Nr., nicht jedoch auf Steuer- bzw. Ust-Id.-Nr.
Ausserdem stellt sich die Frage, ob eine HP eines Anwaltes unter den Begriff Teledienst fällt. Meines erachtens wohl eher nicht.
Der Hintergedanke ist die Vorbeugung von Steuermisbrauch. Von daher würde die Angabe der Steuer-Nr. auf einer HP auch keinen Sinn machen.
Die Steuer-Nr. oder Ust.-Id.-Nr. muss lediglich auf Rechnungen und Gutschriften angegeben werden. Ausnahmen gelten für Rechnungen/Gutschriften mit einem netto von 100,-EUR.
Siehe auch http://www.lrz-muenchen.de/~rgerling/gesetze/sonst/s…
Gruss Sebastian

Hi Ivo,
auf Rechnungen ist klar. Die Frage bezog sich aber auf Briefbögen.
Hier muss definitiv keine Steuernummer angegeben werden.
Gruss Sebastian

Also nur dann, wenn er eine UmsatzsteuerIDnummer hat. :smile:

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Hi Ivo,
auf Rechnungen ist klar. Die Frage bezog sich aber auf
Briefbögen.
Hier muss definitiv keine Steuernummer angegeben werden.
Gruss Sebastian

Nicht Briefbögen sondern Homepage (Impressum)

Hi Ivo,

Nicht Briefbögen sondern Homepage (Impressum)

Im Ursprungspost gings um Briefbogen, erst später um die Homepage.
Allerdings stelle ich weiterhin in Frage ob die Homepage eines Anwalts sich mit dem Begriff „Teledienst“ in Zusammenhang bringen lässt. Weiterhin ist fraglich, ob ein Anwalt über eine Ust.-Id.-Nr. verfügt, denn haben muss er sie nicht, solange er seine Tätigkeit auf das Inland beschränkt.
Gruss Sebastian

Hallohallo!

In diesem Link finde ich lediglich einen Hinweis auf die
HRA-Nr., nicht jedoch auf Steuer- bzw. Ust-Id.-Nr.

Nun gut, dann bin ich halt intellektuell nicht in der Lage, den Sinn der Worte „in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.“ zu verstehen.

Ausserdem stellt sich die Frage, ob eine HP eines Anwaltes
unter den Begriff Teledienst fällt. Meines erachtens wohl eher
nicht.

Und wie kommst Du auf dieses schmale Brett? Was denn sonst?

Weil ich’s noch in der Zwischenablage habe:

  1. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

Viele Grüße,

DE 228694157

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Anwalt HP vs. §43b BRAO also kein TDG ?
Nanana,
wer wird denn da gleich so eingeschnappt sein. Sinn dieses Forums war ursprünglich der Austausch von Wissen und die Diskussion. Wer da gleich auf sein Recht beharrt und sich beleidigt fühlt, hat m.E. als Anwalt seinen Beruf definitiv verfehlt.

Ausserdem stellt sich die Frage, ob eine HP eines Anwaltes
unter den Begriff Teledienst fällt. Meines erachtens wohl eher
nicht.

Und wie kommst Du auf dieses schmale Brett? Was denn sonst?

Ganz einfach darum:
http://www.lexexakt.de/glossar/mediendienst.php

Und nun erklär mir bitte sachlich und rechtlich begründet, warum eine HP eines Anwalts nicht auch unter Mediendienst fallen kann. Denn soweit ich informiert bin (ich drücke mich bewusst vorsichtig aus), darf ein Anwalt keine Werbung machen (§43b BRAO). Somit stünde er, sofern er im Sinne des TDG seine HP betreibt, auf wackeligen Beinen. Der das TDG besagt eindeutig, das eine HP nur unter das TDG fällt, wenn der eigentliche Zweck der HP die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter darstellt. Ich gebe zu, ich bin weder Rechtsanwalt oder sonstirgendwie mit dem Rechtssystem verbandelt. Jedoch erwarte ich statt pampiger Kommentare gerade von einem Anwalt eher kompetente Stellungnahmen.
Insofern rege ich hiermit nur die Diskussion an, ob eine HP eines Anwalts nun unter das TDG oder unter den MdStV fällt. Ich schreibe hier meine Postings um Klarheit über bestimmte Dinge zu erlangen, nicht
um mich anpflaumen zu lassen.
Deine Äusserungen bringen aber zumindest etwas Karheit darüber, warum so viele Menschen ein, na sagen wir mal, distanziertes Verhältnis zu Anwälten haben. Auch ein noch so genau geschriebener Gesetzestext lässt Interpretationsspielraum. Als Anwalt solltest Du das wissen.
Liessen sich alle Fragen so leicht abklären, wäre ein grossteil der Anwälte überflüssig.
In diesem Sinne hoffe ich auf eine angeregte, sachliche Diskussion.
Gruss Sebastian

Seltsam, aber so steht es geschrieben!

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Danke Euch für die Infos :smile: