Liebe/-r Experte/-in,
ich habe heute festgestellt, dass auf den Rechnungen von meinem Supunternehmer (Bau) keine Steuernummer steht. Die RG´s wurden nach § 13b UstG geschrieben. Nach tel. mit dem zuständigen FA hat der Sub keine STeuernummer zu seinem Gewerbe beantragt. Leider ist der Sub inzwischen spurlos verschwunden.
Wie verbuche ich im SKR03 nun diese Rechnungen ohne dass mir eine Buchprüfung schadet?
limette05
Da kann ich in keiner Weise weiterhelfen
Da keine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz vorliegt, ist der Vorsteuerabzug nicht zulässig. Wiel die Rechnung aber mit dem Hinweis auf § 13 b UStG gekennzeichnet ist, muss die Umsatzsteuer auf die Leistung durch den Abnehmer abgeführt werden. Ich würde die Rechnung wie einen „normalen“ 13 b- Fall verbuchen und im Nachgang die Vorsteuer berichtigen.
Gruß
Wolfgang
Vielen Dank Wolfgang
Genau so werde ich es machen. Scheint eine vernünfige und Rechtens sichere Lösung zu sein.
Nochmal vielen Dank für die Hilfe.