Steuernummer für Kleinunternehmer

Hallo,

wie erhalte ich die Steuernummer, die mir vom Finanzamt zugewiesen wird, wenn ich als Kleinunternehmen gelten will? Werde ca. 10.000€ im Jahr machen.

Gibt es da ein Forumlar das ich herunterladen kann. Kennt jemand die genaue Bezeichnung des Forumlar oder wie erhalte ich die Steuernummer. Bisher habe ich meine private St.Nr angegeben, dass aber evtl. zu Problemen führen könnte.
Ich wohne in BW.
Danke

Bisher private St.Nr angegeben,

Ist doch ok, solange man keine andere hat.

dass aber evtl. zu Problemen führen könnte.

Welche?

Wenn das FA Dir keine neue Nummer zuteilt, benutzt man weiter die bisherige.

Gruß JK

Wie soll mir denn das FA eine neue Steuernummer zuteilen? Ich muss doch auf das FA zugehen und denen das melden. Und wie mache ich das? Gib es ein Forumlar?

Hi,
Du musst ein Gewerbe/selbständige Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Die geben dem Finanzamt Bescheid und diese senden Dir dann ein Formular.

Das war jetzt so einfach wie möglich ausgedrückt.

Gruß
Didi

Didi hat es in Kurzform super beantwortet.

Etwas ausführkicher steht es hier: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Gruß JK

Der Fragebogen heißt „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ und kann
hier runtergeladen werden: https://www.formulare-bfinv.de
Genau befindet er sich in der Rubrik „Unternehmen“. Im Fragebogen (Seite 3)dann angeben, dass man als „Kleinuntehmer“ gelten möchte.

Kann auch so direkt ans FA geschickt werden, denn nicht jeder Unternehmer muss gleich auch ein Gewerbe anmelden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

freiberufliche Tätigkeit muss auch angemeldet werden. Dies geschieht aber nicht bei der Stadtverwaltung, sondern beim Finanzamt. Für diese „Anzeige der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit“ genügt ein formloser kurzer Brief ans FA.

also doch nicht Gewerbeamt???

Servus,

übern Daumen gepeilt 85 - 95% derartiger „freiberuflicher“ Tätigkeiten sind Gewerbebetriebe. Was ein freier Beruf ist, kann man in § 18 Abs 1 EStG nachlesen:

http://www.bundesrecht.juris.de/estg/__18.html

Schöne Grüße

MM
(wartet auf den ersten Kellner, der sich als „Freiberuflicher Schnitzel-Promoter“ definiert)

1 „Gefällt mir“

Hi carlo,

stimmt, an Freiberufliche habe ich nicht gedacht.

Wenn derjenige tatsächlich Freiberufler ist (siehe Posting Martin), dann nicht.

Grüße
Didi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]