Steuernummer im Brief / email

Hallo zusammen,

Hedwig Helle ist freiberuflich tätig.
Muss sie in Ihrem „Firmen-Briefpapier“ und in ihren dienstlichen emails
die Steuernummer angeben? Auch noch weitere Daten (außer Name und Adresse) Wenn ja, welche?

Danke!

Bixie

Freiberufler: Steuernummer in Brief/email
Hi !

In den Steuergesetzen (vorrangig § 14 Abs. 4 UStG und §§ 140 - 148 AO) finden sich Regelungen, was auf „Rechnungen“ stehen muss, zu den (Pflicht-) Angaben auf Geschäftspapieren lassen sie sich allerdings nicht aus.

Wäre Hedwig ein Kaufmann nach HGB, würde für sie § 37a HGB (http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__37a.html ) gelten.

Würde Hedwig ihr Unternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft würden die Regelungen von GmbHG, GenG, AktG (z.B: http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__35a.html).

Ob es für Hedwig bestimmte berufsrechtliche Regelungen gibt (Steuerberatungsgesetz, Apothekengesetz, Rechtsdienstleistungsgesetz, …) geht aus dem Sachverhalt nicht hervor. Gerade aus diesen Vorschriften ergeben sich aber für die meisten Freiberufler die schlimmsten Konsequenzen für ihr handeln.

Als allgemeine Vorschriften können aber sicherlich noch die §§ 5 und 6 TMG (http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/index.html ) angesehen werden.

Eine für alle Freiberufler gültige Antwort gibt es also nicht.

BARUL76