Steuernummer... Unsinn oder nicht?

Hallo,

meine Kenntnis der Rechtslage ist folgende: Wenn man eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, muß diese auf Rechnungen angegeben werden. Man muß aber keine UStID-Nummer haben, die bekommt man auf Antrag, wenn man Geschäfte auch im Ausland tätigen will.
Im Gegensatz dazu gehört die Steuernummer nicht auf die Rechnung, erst recht ist man dazu nicht verpflichtet.

Nun lese ich in letzter Zeit immer wieder Sachen, die dieser Info wiedersprechen. Dummerweise gehen die Rechnungsbögen zur Neige, neu drucken lassen ist angesagt. Versuche ich zu recherchieren, finde ich in 20 Quellen etwa 40 unterschiedliche Aussagen…

Wer weiß es genau, was richtig ist und was nicht? Muß nun die Steuernummer auf die Rechnung? Nö, oder?

Pop

Hallo,

meine Kenntnis der Rechtslage ist folgende: Wenn man eine
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, muß diese auf
Rechnungen angegeben werden. Man muß aber keine UStID-Nummer
haben, die bekommt man auf Antrag, wenn man Geschäfte auch im
Ausland tätigen will.
Im Gegensatz dazu gehört die Steuernummer nicht auf die
Rechnung, erst recht ist man dazu nicht verpflichtet.

Doch, seit 1. Juli ist man das:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Aktuelles/Aktu…

Danke, diese Quelle kannte ich noch nicht.

Allerdings ist die ganze Geschichte ja wohl noch sehr umstritten, und außerdem passiert einem nichts, wenn man die Steuernummer nicht angibt? Ich sehe auch nicht so ganz ein, wozu es gut sein soll. Meine Firma steht ja auf der Rechnung, die Steuernummer zuzuordnen ist fürs FA eine Kleinigkeit, also was soll das nur?

Pop

Hi Pop,
schau mal ins „Steuern“ Brett. Da hatte ich gerade eine Anfrage deswegen (allerdings wegen Gutschriften). Ich denke mal, das ist wieder so eine Verordnung wie damals die mit dem geldwerten Vorteil, der auf Privatgespräche in der Firma erhoben werden sollte, die nach einem halben Jahr gekippt wird. Wir drucken die Steuernummer über ein Optionsfeld im System ein. Fällt diese Regelung weg, lösche ich nur den Feldinhalt. Aber wenn Du auf Nr.-Sicher gehen willst, druck sie ein. Angeblich soll diese Regelung dem Missbrauch einen Riegel vorschieben, dadurch, das fingierte Rechnungen/Gutschriften leichter nachvollziehbar sein sollen. Naja.
Gruss Sebastian

Falsche Antwort!
Hallo Popey,

Du mußt seit dem 01.07.2002 auf den Rechnungen die „Steuernummer“ angeben, damit ist „nicht!!!“ die UStID-Nr gemeint!!

Gruß
Karl-Heinz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nichtangabe ohne Folgen & Datenschutz
Hier mal der Link zum Steuerzahlerbund

http://www.steuerzahler.de/inhalt/display.phtml?ps=3…

Gruss
Nils

Hier mal der Link zum Steuerzahlerbund

http://www.steuerzahler.de/inhalt/display.phtml?ps=3…

Nicht wirklich aktuell, trotzdem danke! Ja, solche Quellen hab ich nun schon einige gefunden. Vor allem die Aussage, daß man keine Strafe zu befürchten hat, wenn man die Steuernummer wegläßt, finde ich interessant. Ich würde aus naheliegenden Gründen gern auf diesen Mist verzichten („hallo Finanzamt? Hier Popeye, Steuernummer 1234567, können Sie mir mal meinen letzten Einkommensteuerbescheid erläutern?“).

Wahrscheinlich lasse ich die Rechnungen ohne Steuernummer drucken, aber mit einem leeren Platz, wo ich sie fallweise beim Rechnungschreiben einfügen kann.

Pop

Wahrscheinlich lasse ich die Rechnungen ohne Steuernummer
drucken, aber mit einem leeren Platz, wo ich sie fallweise
beim Rechnungschreiben einfügen kann.

hi Pop,

vergiss nicht dass die rechnung bei nicht aufgedruckter steuernummer nicht vollständig ist und der empfänger wohl wieder einen grund hat die nicht zu zahlen, mit gutschriften ist das noch komplizierter, da musst du denjenigen anrufen und fragen welche steurnr. er denn für seine gutschrift haben will,

im baugewerbe musst du zusätzlich noch ne Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStg vom 07.11.2001
an deine rechnungen beifügen ansonsten darf/ muss und wird der auftraggeber dir die entsprechenden Beträge einbehalten,

faktisch wird hier dem missbrauch tatsächlich vorschub geleistet, aber das gehört hier erstmal nicht her,

es geht vorerst mal nicht um deine strafrechtlichen probleme, aber der rechnungsempfänger der hier nicht im w-w-w sich informiert und „nur“ einen unwissenden steuerberater hat, wird deine rechnungen erstmal auf eis legen, zurückschicken oder sonstwohin werfen, weil er muss dann ja offiziell und staatlich geregelt, nicht zahlen.

Außerdem verschiebst du die verantwortung dann ja auch noch auf deinen Auftragggeber, der evtl. die rechnung zahlt und dann hinterher zur kasse gebeten wird, sprich die vorsteuer nicht absetzen darf, weil er „vergessen“ hat sich deine steurnr. zu holen

bitte auch an diesen aspekt denken

uwe

Hallo Karl-Heinz,
eben. Das Gleiche gilt auch für Gutschriften. Nur muss hier die Steuernummer des Gutschriftsempfängers angegeben werden. Ich habe gerade Ärger mit einer grösseren deutschen Filialkette, die mir aus Datenschutzrechtlichen Gründen Ihre Steuernummer nicht nennen will (was Unfug ist, wenn ich bei denen kaufe, muss sie ja auch auf der Rechnung stehen). Ich habe denen mitgeteilt, das ich ohne Steuernummer keine Gutschrift erstellen werde. Fazit: So wie ich die kenne, werden die den Betrag trotzdem von der nächsten Rechnung kürzen. Da ist noch einiges an Ärger für alle Beteiligten zu erwarten.
Gruss Sebastian

Allerdings ist die ganze Geschichte ja wohl noch sehr
umstritten, und außerdem passiert einem nichts, wenn man die
Steuernummer nicht angibt?

Vorsicht. Evtl. wird dem Rechnungsempfänger vom Finanzamt der Vorsteuerabzug verweigert. Danach kann dieser wiederum Dich in Regress für den entgangenen Abzug nehmen.

Ciao
Kaj