Steueroptimierung Einlöiegerwohnung

Folgendes Vorhaben:

Kauf eines Einfamilienhauses bestehend aus privaten Wohnräumen und einer abgeschlossenen Einliegerwohnung innerhalb dieses Hauses.

Die Wohnfläche der privaten Wohnräume beträgt 182qm, die der Einliegerwohnung 74qm.

Zwecks Steueroptimierung soll der Kaufpreis für beide Objekte separat im Kaufvertrag benannt werden.

Weiterhin sollen beide Objekte mit separaten Krediten finanziert werden. Der Kredit für den privaten Bereich mit einer sehr hohen Tilgung und der Kredit für die Einliegerwohnung zunächst tilgungsfrei. Die Zinsen für den Kredit der Einliegerwohnung sind ja steuerlich absetzbar.

Jetzt die Frage: Welcher Kaufpreis kann für die Einliegerwohnung angesetzt werden? Ziel ist es, den Kaufpreis für die Einliegerwohnung so hoch wie „steuerlich möglich“ anzusetzen.

Die Qualität aller Räume des Hauses ist identisch. Eine reine Aufteilung nach Quadratmetern würde alleine der Tatsache nicht genügen, dass die Einliegerwohnung über einen separaten Aufgang und Eingang verfügt. Weiterhin enthält sie ein Bad, eine Küche und einen Balkon, welche einzig der Einliegerwohnung zuzurechnen sind.

Weiß jemand, welchen maximalen Kaufpreis das Finanzamt für die Einliegerwohnung anerkennen würde bzw. wie man diesen errechnen kann?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einem gemeinsamen Kaufvertrag das Finanzamt eine andere Regelung als die Aufteilung nach m² akzeptieren würde.
Es bliebe noch die Möglichkeit das Objekt in Eigentumswohnungen umzuwandeln und dann einzeln zu erwerben. Dabei kann der Kaufpreis frei verhandelt werden (in Grenzen). Allerdings muss die Einliegerwohnung dann „abgeschlossen“ sein.
Eine weitere Möglichkeit wäre ein Gutachten. Wobei das Vorhandensein eines Bades nicht wirklich wertsteigernd ist.
Alles diese Maßnahmen kostet viel Geld. Wie hoch wäre denn nach 20 Jahren der Gewinn bei 1.000€ Kaufpreisveränderung?

vnA

wenn man es nicht zu doll treibt, dann wird das finanzamt einen im notarvertrag höher taxierten kaufpreis für die einliegerwohnung akzeptieren. dabei sollte falls möglich schon im vertrag auf die aspekte hingewiesen werden, die für die ELW einen höheren kaufpreis rechtfertigen.

dadurch wird sich der SB beim amt u.u. weniger gedanken über die aufteilung machen und rückfragen bleiben erspart.

gruß inder