Hallo Experten,
bisher war ja die Pauschale für Kontoführung 30 DM. Ist die jetzt 15 Euro oder wie sieht es damit aus?
Das zum einen und in welcher Ordnung staffeln sich denn im Jahr 2002 die Verpflegungsmehraufwendungen?
Danke und Gruß
Marco
Hallo Experten,
bisher war ja die Pauschale für Kontoführung 30 DM. Ist die jetzt 15 Euro oder wie sieht es damit aus?
Das zum einen und in welcher Ordnung staffeln sich denn im Jahr 2002 die Verpflegungsmehraufwendungen?
Danke und Gruß
Marco
Hallo Marco,
in Folge der Flutkatastrophe im Sommer wurden die Steuergesetze geändert. Die für 2003 vorgesehenen Ermäßigungen wurden auf 2004 verschoben, so dass die Pausch-, Frei- u. Höchstbeträge für 2002 auch 2003 gelten:
Abwesenheits-Verpflegungspauschbetrag Inland:
8-14 Std.: 6 EUR
14-24 Std.: 12 EUR
über 24 Std.: 24 EUR
Kontoführungsgebühren:
pauschal 16 EUR (OFD-Vfg Hannover v. 30.4.2002, DStR 2002 S. 1132); Die 16 EUR können auch bei einem kostenlosen Gehaltskonto angesetzt werden.
PS: Allein die Werbungskosten-Änderungen meiner abonnierten Steuertipps waren im Dez. 2002 215 Blätter (430 Seiten!)!
Quelle: http://www.steuertipps.de
Viele Grüße
Black Eddy
Hallo Eddy,
besten Dank dafür.
Wie sieht es jedoch aus, wenn teilweise im Inland und teilweise im Ausland an einem Tag? Wird dann der jeweilige Satz des Tagesanteils genommen?
Wie hoch sind die Sätze denn im europäischen Ausland?
Gruß
Marco
Hallo Marco,
Zitat: „Unternehmen Sie an einem Tag mehrere Dienstreisen, werden die jeweiligen Abwesenheitszeiten zusammen gerechnet (R39 Abs. 1 Satz 4 LStR 2002). Führt dabei auch nur eine Fahrt ins Ausland, können Sie für die gesamte Abwesenheitsdauer den höheren Verpflegungspauschbetrag für das betreffende Land beanspruchen, selbst wenn Sie die überwiegende Zeit in Deutschland unterwegs waren (R39 Abs. 3 Satz 3 LStR 2002).“
Die Steuertipps führen 4 Seiten Beispiele auf.
Es folgen 6 Seiten Ländertabellen.
In Ho-Chi-Minh-Stadt z. B. ist der Verpflegungspauschbetrag bei 14-24 Stunden 21 EUR! (Ach, Entschuldigung, Du wolltest ja Verpflegungspauschbeträge für europäische Länder.)
Bestimmte Länderwerte (>24 Std., 14-24 Std., 8-14 Std., Übernachtungs-Pauschbetrag) kann ich Dir raussuchen, wenn Du die Länder nennst. Ansonsten weiß evtl. Showbee einen Link zum Steuerrecht. Oder Du fragst in der Rechtsantragsstelle Deines FinA, ob sie Dir folgendes zeigen u. ggf. kopieren: BMF-Schreiben v. 12.11.2001, BStBl.2002 I S. 818, geändert durch BMF-Schreiben v. 29.10.2002, DB 2002, S. 2410
Viele Grüße
Black Eddy
Hallo Eddy,
in der Aufgabe steht was von deutschsprachigem Raum
Gruß
Marco
erst ‚googlen‘ dann fragen
hallo marco,
die eingabe bei google von:
verpflegungspauschalen ausland 2002 tabelle
ergab folgend link:
http://www.steuerhilfen.de/info/dokumente/auslandsre…
gruß
sera
Hallo Marco,
hier die Werte von deutsch sprachigen europäischen Ländern:
>24 Std.; 14-24 Std.; 8-14 Std.; Übernachtungs-Pauschbetrag
Belgien (Eupen ist deutsch sprachig!): 41; 28; 14; 77
Italien (Südtirol …!): 38; 25; 13; 82
Liechtenstein: 47; 32; 16; 82
Luxemburg: 41; 28; 14; 72
Österreich: 35; 24; 12; 67
Liebe Grüße
Black Eddy
PS: Machst Du eine Prüfung?
in der Aufgabe steht was von deutschsprachigem Raum
Hallo Eddy,
danke… hätte nicht gedacht, dass es soviele deutschsprachige Gebiete gibt… hätte jetzt nur auf 4 Länder getippt.
PS: Machst Du eine Prüfung?
Nee keine Prüfung, nur eine Übung, aber die kann u.U. in der Prüfung drankommen.
Gruß
Marco