Steuerpflicht auf Einahmen aus eBook-Veräußerung?

Wie ist es zu bewerten, wenn jemand Romane verfasst, diese selbst als eBook auf eine Website stellt und sie dort gegen eine geringe Gebühr zum Download bereitstellt:
Betreibt er dadurch bereits ein Gewerbe?
Sind die hypothetischen Einnahmen zu versteuern, auch wenn sie nur in äußerst geringem Umfang anfallen dürften?
Müsste eine MWSt ausgewiesen und abgeführt werden?

Es wäre nett, wenn jemand, der sich damit auskennt, eine hilfreiche Antwort geben könnte.

ja.
ja.
nein.

Wie ist es zu bewerten, wenn jemand Romane verfasst, diese
selbst als eBook auf eine Website stellt und sie dort gegen
eine geringe Gebühr zum Download bereitstellt:
Betreibt er dadurch bereits ein Gewerbe?

kein gewerbe im steuerlichen sinne. der schriftsteller erzielt einkünfte aus selbständiger arbeit, § 18 estg.

Sind die hypothetischen Einnahmen zu versteuern, auch wenn sie
nur in äußerst geringem Umfang anfallen dürften?

keine bagatellgrenze bekannt. die einnahmen sind um die betriebsausgaben zu kürzen und ergeben so die einkünfte. diese unterliegen der einkommensteuer.

Müsste eine MWSt ausgewiesen und abgeführt werden?

kleinunternehmergrenze überschritten ? [§19 ustg, 17.500 EUR p.a.].
falls nicht, wird ust nicht erhoben. ein steuerausweis ist zu vermeiden, diese würde ansonsten geschuldet.

Es wäre nett, wenn jemand, der sich damit auskennt, eine
hilfreiche Antwort geben könnte.

hoffe, ich konnte helfen.

john_doe