Hallo.
Angenommen, man zieht nach mehrjaehrigem Aufenthalt in Kanada (nur dort gemeldet) am 1.8.2009 wieder nach Deutschland und geht dort einer sozialversicheringspflichtigen Arbeit nach.
Ich habe gelesen dass man nach der „183 Tage“ Regelung dort Steuern zahlen muss wo man mehr als 183 Tage im Jahr lebt. Heisst das, dass man in obigem Fall das gesamtes Einkommen etc. fuer 2009 in Kanada versteuern muss und nicht in Deutschland? Der Deutsche Arbeitgeber zieht ja natuerlich zunaechst die regulaere Einkommensteuer vom Gehalt ab. Kann man diese im genannten Fall fuer 2009 zurueckfordern?
Vorab vielen Dank!