Steuerpflicht bei sonstigen Leistungen in der EU

Guten Tag,

ein deutsches Unternehmen A soll mehrere Montageleistungen bzw. Supervisormontagen an Industrieanlagen in diversen EU-Ländern durchführen.
Auftraggeber (Leistungsempfänger) ist ein anderes deutsches Unternehmen B (auch Lieferer der Anlagen).
Es handelt sich um Werkleistungen, also sonstige Leistungen.
Da der Leistungsort im Ausland liegt, darf keine Umsatzsteuer von A an B berechnet werden. Ist das O.K. ? Muss A Meldepflichten in -DE- oder im EU-Empfangsland erfüllen, bzw. irgendetwas steuerlich Wichtiges beachten ?
In Hinweisen und Merkblättern zu sonstigen Leistungen, auch in den Neuregelungen ab 01.01.2010, ist dieser „Sonderfall“ leider nicht so eindeutig beschrieben.

Servus,

wie dieser Fall zu behandeln ist, richtet sich nach der Gesetzgebung in dem Land, in dem die Leistung erbracht wird.

Diese ist nicht EU-einheitlich. Man kann nicht ausschließen, dass zumindest einer der beiden Unternehmer in dem jeweiligen Land steuerlich erfasst sein muss, in einzelnen Ländern ist ein Fiskalrepräsentant obligatorisch. Das kann auch davon abhängen, was der Leistungsempfänger genau in dem jeweiligen Land so treibt.

Weil die EU so viele Länder und genauso viele USt-Gesetze hat, halte ich an dieser Stelle inne.

Schöne Grüße

MM