Guten Tag,
ein deutsches Unternehmen A soll mehrere Montageleistungen bzw. Supervisormontagen an Industrieanlagen in diversen EU-Ländern durchführen.
Auftraggeber (Leistungsempfänger) ist ein anderes deutsches Unternehmen B (auch Lieferer der Anlagen).
Es handelt sich um Werkleistungen, also sonstige Leistungen.
Da der Leistungsort im Ausland liegt, darf keine Umsatzsteuer von A an B berechnet werden. Ist das O.K. ? Muss A Meldepflichten in -DE- oder im EU-Empfangsland erfüllen, bzw. irgendetwas steuerlich Wichtiges beachten ?
In Hinweisen und Merkblättern zu sonstigen Leistungen, auch in den Neuregelungen ab 01.01.2010, ist dieser „Sonderfall“ leider nicht so eindeutig beschrieben.