Steuerpflicht der betriebl. Invalidenversorgung

Eine Arbeitnehmerin bezieht seit 01.02.2009 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ihr Arbeitgeber hat ihr daraufhin mitgeteilt, dass sie aus diesem Grunde zum gleichen Termin Anspruch auf die betriebliche Invalidenversorgung hat. Wahl als Rente oder Einmalzahlung. Sie hat sich zur Einmalzahlung entschieden. Die AOK hat den Beitrag hierfür errechnet und zwar nach einer 10-Jahresregelung. Dadurch ergäbe sich monatlich ein anrechenbarer Bezug von € 148,50 monatlich. Hieruas wurde der Beitrag errechnet. Ich sollte jetzt wissen, wie es bei der Besteuerung aussieht. Gilt hier die gleiche Berechnung und wo finde ich das Geschriebene hierzu. Lt. Krankenkasse soll diese Berechnung gesetzlich sein, also müßte es hierüber ein Gesetz geben, aber wo finde ich das ?

Hey,

leider kann ich in diesem Fall nicht weiterhelfen.

Gruß Bios66

Vielen Dank für die Antwort.
Mir wurde anderweitig weitergeholfen, konnte also die Sache für mich klären.

Liebe Grüße Veronika