Steuerpflicht der Pflegekraft - Fortsetzung

Hallo Leute,

weiter unten hab ich mal danach gefragt, inwieweit das Einkommen der Pflegekraft (im familiären Rahmen) das über das Pflegegeld der Kasse hinaus geht, versteuert werden muss.

Da ich jetzt offizielle Antwort des Finanzamts schriftlich habe, will ich euch informieren:

Es geht also nur um die Beträge die über das Pflegegeld hinaus gezahlt werden (die sind im familiären Bereich auf jeden Fall steuerfrei).

Für die weiteren Beträge teilt das Finanzamt mir mit:

„…Die weiteren Einnahmen für die Pflege eines Verwandten, die aus familiären Gründen und nicht des Entgelts willen übernommen wird, führen NICHT zu besteuerbaren Einkünften i. S. v. § 22 Nr. 3 EStG.“

Dies zur Info, falls es jemand „braucht“.

Gruß

S