Steuerpflicht einer Rente der deutschen Unfallversicherung in der Schweiz

Seit einigen Jahren bezieht Herr H. nach einem Unfall eine kleine Unfallrente seiner Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung), die eine MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) von 20% anerkannt hat. Diese Rente ist nach § 3 des EStG (Einkommensteuergesetz) steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Aus diesem Grund muss sie auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Herr H. hat jetzt jedoch ein neues Stellenangebot in der Schweiz angenommen. Muss die Rente der deutschen Berufsgenossenschaft dort als Einkommen angegeben und sogar versteuert werden?