Wenn man seinen Hauptwohnsitz in England hat und dort steuerpflichtig ist,
in Berlin eine vermietete Wohnung hat und teilweise in Berlin wohnt, in
England Steuer auf die Mieteinkuenfte in Deutschland zahlt,
gibt es darauf in Deutschland auch eine Steuerpflicht?
ja, § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG
Einkünfte aus Vermietung
Hi,
ja, § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG
stimmt, wenn nur beschränkte Steuerpflicht vorliegt
Im Sachverhalt steht aber noch
und teilweise in Berlin wohnt
dann kann durchaus ein Wohnsitz vorliegen. Hängt davon ab, ob nur ein Hotelzimmer genutzt wird oder eine Zweitwohnung zur Verfügung steht.
Bei Zweitwohnung wäre es unbeschränkte Steuerpflicht mit Ansässigkeit in Großbritannien (da Hauptwohnsitz dort)
Schöne Grüße
C.