Hallo Zusammen,
Ich lebe seit fünf Jahren auf Jersey, Kanalinseln (abgemeldet ins Ausland status) und versteuernde mein Gehalt nach Jersey Recht. Ich möchte in Deutschland ein Haus kaufen um es zu vermieten, kann mir jemand bei der Frage helfen ob ich den Freibetrag von etwa EUR 8000 geltend machen kann oder ich die Mieteinnahmen in Deutschland voll versteuern muss. Wenn ja, weiß jemand den aktuellen Prozentsatz?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Hallo Elli 2000,
wenn Du in Jersey lebst und dort Deine Steuern zahlst, in Deutschland keine Steuerveranlagung erforderlich ist ( Du bist ja noch deutscher Staatsbürger ), wenn dies abschließend feststeht ( siehe Spitzensportler mit regelmäßigem Auslandsaufenthalt - Monacco ), dann ist nach meiner Auffassung die Sachlage einfach:
Mieteinnahmen: xxxx
Werbungkosten: minus xxxx
Anlage V+V = beim FA
anfordern )
zu versteuern: Differenz
Steuerfreibetrag sollte in etwa stimmen.
Lade Dir „ELSTER“, das Programm des Finanzamtes
herunter; dort kannst Du alle Berechnungen ausführen.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
MfG
Stefan Seidel
Wenn ich in Deutschland ein Haus kaufe bin ich für dieses Haus voll steuerpflichtig. Ich muss also die Einnahmen versteuern, kann aber die Kosten dagegen verrechnen.
Zu den Kosten zählen Zinsen, Grundsteuer und sonstige Abgaben. Vermiete ich an einen Gewerbetreibenden, so kann auch die Mehrwertsteuer abgesetzt werden. Ich würde die Beratung durch einen Steuerberater empfehlen.
Hallo.
Ich bin ÖPsterreicher und kenne mich mit dem deutschen Gesetzen leider nicht aus.
Tut mir leid, dass ich nicht weiterhelfen kann.
Viel Glück
Gruß
Michael
Hallo,
die Mieteinahmen werden nach dem sog. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) versteuert. Ich weis allerdings nicht ob es eins gibt. In der Regel werden die Mieteinkünfte dann auf die Steuer in Jersey angerechnet.
Falls nicht werden die Mietinkünfte in Dutschland besteuert. Die 8.000 € Grundfreibetrag werden dabei berücksichtigt.
Hallo,
Die Mieteinnahmen müssen Sie in Deutschland direkt versteuern,dafür zählt der Freibetrag nicht(gilt nur zum Leben).
Die Versteuerung sind ca 27% der Mieteinnahmen.
Dafür können Sie Notarkosten, Maklerkosten, Renovierungs-kosten,alle Versicherungen, Kreditzinsen, sowie Mietausfälleabsetzen.
Bei einer Eigentumswohnung können Sie auch die Hausverwaltungskosten absetzen.
Falls Sie eine Einbauküche zur verfügung stellen,können Sie diese auch absetzen.
Ein guter Steuerberater teilt die ganzen Kosten für Jahre auf,so das Sie die ersten 5-8 Jahre kaum Steuer dafür bezahlen müssen.
Am besten die Renovierungen immer nach und nach machen.
In meinen Augen lohnt es sich immer,bin selbst in Besitz mehrerer Objekte und zahlen seit 10 Jahren keine Steuer nach.
Gruß
monika61
leider kann ich da nicht weiter helfen, da ich selbst im Ausland lebe.